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Dienstag, 15. November 2011

Die Vogelpest hat Göteborg erreicht

Nachdem bereits im März des Jahres die Newcastle-Krankheit oder Vogelpest bei wilden Tauben in Mariestad und Alingsås festgestellt wurde, hat sich die Paramyxovirose nun weiter im Västra Götaland ausgebreitet und auch Göteborg erreicht. Insbesondere die Vögel im Schlosswald sind von der Krankheit, die als 100 Prozent tödlich eingestuft wird, bedroht.

Sämtliche Vögel im Slottsskogen wurden daher nun unter Quarantäne gestellt und müssen sich, mit Ausnahme der Ölandgänse im Inneren aufhalten. Selbst die Pinguine mussten in ein Gebäude geschickt werden zu dem nur Tierpfleger Zutritt haben. Die Ölandgänse befinden sich dagegen in einem Gehege in das keine Wildvögel gelangen können, da Gänse eine Gefangenschaft in einem Gebäude sehr schlecht verkraften.

Wie lange die Vögel des Schlosswaldes in Quarantäne bleiben müssen ist bisher unklar, da auch nicht bekannt ist wie weit sich die Vogelpest bereits ausgedehnt hat. Sollte bereits einer der Vögel mit der Krankheit, die für Menschen ungefährlich ist, infiziert sein, so müssen alle Tiere des Slottsskogen getötet werden, was den Park einer weiteren wichtigen Attraktion berauben würde.

Herbert Kårlin

Mittwoch, 2. März 2011

Verdacht auf Vogelpest im Västra Götaland

Nachdem bei wilden Tauben in Alingsås und Mariestad eine Infektion durch den Newcastle-Virus entdeckt wurde, werden im Västra Götaland mit der Hauptstadt Göteborg alle Geflügelhalter dazu aufgerufen ihre Tiere nicht mehr ins Freie zu lassen, um das Risiko einer Infektion so gering wie möglich zu halten.

Der Newcastle-Virus überträgt sich vor allem auf Tauben und Federvieh, kann jedoch auch bei Papageien und im Käfig gehaltenen Vögeln vorkommen. Der Virus greift das Nervensystem der Tiere an, betrifft aber auch die Atemorgane und die Därme. Zahme Tauben im Västra Götaland müssen dringend gegen den Paramyxovirus geimpft werden.

Landwirte im Västra Götaland müssen jeden Verdacht auf Vogelgrippe unmittelbar beim zuständigen Veterinär melden, der dann seinerseits den staatlichen Veterinär der Regionalregierung und das Landwirtschaftsministerium über den Verdacht informieren muss.

Herbert Kårlin