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Montag, 17. Februar 2014

Lärm gehört in Göteborg zum Wohnstandard

Ein Hauswirt in Göteborg, der einer Familie mit Kindern den Untermietvertrag nicht mehr verlängern wollte weil sich Nachbarn über den Lärm beschwert hatten, den die Kinder beim Spielen machten, musste vor dem Mieteramt der Stadt nun eine Schlappe einstecken und den Untermietvertrag verlängern, da Lärm in etwas älteren Häusern Göteborgs als „normal“ betrachtet wird.

Angestellte des Mieteramts waren wegen der Angelegenheit in die am meisten vom Lärm betroffene Wohnung eines Altbaus gegangen um die Lärmbelastung vor einer Entscheidung selbst beurteilen zu können. Sie konnten in der Tat feststellen, dass man die spielenden Kinder sehr deutlich, teilweise auch sehr lautstark, hören konnte und selbst der Kronleuchter zu klirren begann als die Kinder hüpften oder Ball spielten, aber nach den Angestellten ist dies keine unzulässige Störung, sondern ein Normalzustand bei Altbau.

Nach dem Argument des Amtes muss man bei Altbauten mit dieser Art von Lärm, aber auch mit lauter Musik oder lautem Fernsehen, rechnen. In diesem Zusammenhang darf allerdings nicht vergessen, dass es in Schweden kein Gesetz zur Ruhestörung gibt, da es sich bei Lärm um eine Toleranzfrage handelt und die Stadt Göteborg zudem plant die Bestimmungen zum Lärmschutz auch in Neubauten zu lockern, da man in Zukunft auch direkt an Schnellstraßen Wohnblocks errichten will.

Copyright: Herbert Kårlin

Mittwoch, 31. Juli 2013

Zwei Veranstaltungen Göteborgs waren zu laut

Auch wenn es in Schweden kein Gesetz zur Ruhestörung gibt und daher zur Sommerzeit in vielen Gärten laute Musik ertönt, die die gesamte Nachbarschaft belästigt, am kommenden Sonntag Morgen zur Rache jemand um sieben Uhr den Rasenmäher anwerfen kann und am Abend des gleichen Tages ein Dritter auf die Idee kommen darf, dass dies die beste Zeit für die Motorsäge ist, dürfen Veranstaltungen bei Kontrollen eine gewisse Dezibelgrenze nicht überschreiten.

Nach bisher fünf unangemeldeten Kontrollen in Göteborg müssen nun zwei Veranstaltungen mit einem Verfahren vor dem Umweltgericht rechnen, auch wenn die Vergehen im Verhältnis zu mancher Ruhestörung Göteborgs minimal war und vermutlich auch nicht vermieden werden konnte, denn einmal waren die Lautsprecher eines Konzertes kurzfristig zu hoch eingestellt und beim anderen Vergehen zeigte das Messgerät neben den Trommeln einer Volksmusiktruppe einen zu hohen Wert an.

Betroffen ist zum einen das Hardrockfestival Metaltown bei dem sich die Hauptbühne vollständig innerhalb der Dezibelgrenze befand, aber lokale Gruppen, die in einem kleineren Zelt auftraten, zu laute Lautsprecher hatten, die sie sofort zurückdrehten als sie auf das Problem aufmerksam gemacht wurden. Zum anderen handelt es sich um das Hammarkullefestival, da die Göteborger Lautpolizisten feststellten, dass einige Trommeln für die am Rand stehenden Zuschauer über der Dezibelgrenze lagen, was bedeutet, dass entweder das Publikum zu nah an der Umzugsstrecke stand, oder aber die Volkstanzgruppe weniger stark auf ihre Instrumente schlagen sollte.

Copyright: Herbert Kårlin