Montag, 17. Februar 2014

Lärm gehört in Göteborg zum Wohnstandard

Ein Hauswirt in Göteborg, der einer Familie mit Kindern den Untermietvertrag nicht mehr verlängern wollte weil sich Nachbarn über den Lärm beschwert hatten, den die Kinder beim Spielen machten, musste vor dem Mieteramt der Stadt nun eine Schlappe einstecken und den Untermietvertrag verlängern, da Lärm in etwas älteren Häusern Göteborgs als „normal“ betrachtet wird.

Angestellte des Mieteramts waren wegen der Angelegenheit in die am meisten vom Lärm betroffene Wohnung eines Altbaus gegangen um die Lärmbelastung vor einer Entscheidung selbst beurteilen zu können. Sie konnten in der Tat feststellen, dass man die spielenden Kinder sehr deutlich, teilweise auch sehr lautstark, hören konnte und selbst der Kronleuchter zu klirren begann als die Kinder hüpften oder Ball spielten, aber nach den Angestellten ist dies keine unzulässige Störung, sondern ein Normalzustand bei Altbau.

Nach dem Argument des Amtes muss man bei Altbauten mit dieser Art von Lärm, aber auch mit lauter Musik oder lautem Fernsehen, rechnen. In diesem Zusammenhang darf allerdings nicht vergessen, dass es in Schweden kein Gesetz zur Ruhestörung gibt, da es sich bei Lärm um eine Toleranzfrage handelt und die Stadt Göteborg zudem plant die Bestimmungen zum Lärmschutz auch in Neubauten zu lockern, da man in Zukunft auch direkt an Schnellstraßen Wohnblocks errichten will.

Copyright: Herbert Kårlin

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