Schon heute gilt in ganz Schweden ein Strandschutz in einer Breite von 100 Metern entlang Seen und Meeresgewässern, was bedeutet, dass in diesem Streifen nicht gebaut werden darf und keine Landwirtschaft betrieben werden kann, zumindest nicht ohne Sondergenehmigung der betreffenden Gemeinde. Vom Strandschutz ebenfalls ausgenommen sind Stellen, die bereits bebaut sind.
Die Region Västra Götaland will diesen Schutz, der als sogenanntes ausgedehntes Schutzgebiet, auch einen Streifen von 200 und 300 Meter um die Gewässer umfassen kann, an zahlreichen Stellen, verteilt auf die gesamte Region, von den heutigen 100 Metern auf eine grössere Fläche ausdehnen und insgesamt rund 1000 Hektar zum ausgedehnten Schutzgebiet erklären, allerdings einige ausgedehnten Gebiete um Inlandsseen auch reduzieren, da dort die Schutzbedürftigkeit geringer sei.
Falls die Regionalregierung mit den Gemeinden eine Einigung findet, so werden vor allem die Küstenstreifen der Schären vor Göteborg und im Bohuslän unter einen stärkeren Schutz gestellt, aber auch ein Teil des Hisinger Küstenstreifens und das Gebiet entlang dem Nordre älv. Nicht an allen Stellen denkt die Region dabei an den Schutz sensibler Gebiete, sondern große Teile sollen auch Touristen und Bewohnern den Zugang zu Badestränden und zur Rekreation erleichtern. Die Entscheidungen können allerdings nur mit Zustimmung der betroffenen Gemeinden gefällt werden.
Falls die Regionalregierung mit den Gemeinden eine Einigung findet, so werden vor allem die Küstenstreifen der Schären vor Göteborg und im Bohuslän unter einen stärkeren Schutz gestellt, aber auch ein Teil des Hisinger Küstenstreifens und das Gebiet entlang dem Nordre älv. Nicht an allen Stellen denkt die Region dabei an den Schutz sensibler Gebiete, sondern große Teile sollen auch Touristen und Bewohnern den Zugang zu Badestränden und zur Rekreation erleichtern. Die Entscheidungen können allerdings nur mit Zustimmung der betroffenen Gemeinden gefällt werden.
Copyright: Herbert Kårlin
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