Die beiden Kneipen The Dubliners haben sich weit über Göteborg hinaus einen Ruf mit ihrer Bierauswahl und den musikalischen Veranstaltungen gemacht. Seit dem 5. Februar hat sich dies nun geändert, denn die Stadt Göteborg hat den beiden beliebten Kneipen der Stadt nun die Schnkgenehmigung entzogen, also die Möglichkeit des Überlebens, da man diese Kneipen kaum für ein Softgetränk oder Dünnbier besucht.
Die Ursache für den Einzug der Schankggenehmigung ist allerdings, dass der urspüngliche Geschäftsführer und frühere Eigentümer der beiden Kneipen im vergangenen Februar wegen Alkohol am Steuer auf Bewährung und zu 50 Stunden gemeinnützigem Dienst verurteilt wurde, zwar ein einmaliges Geschehen in der langen Geschichte der beiden Kneipen und eine Tat, die sich kaum wiederholt, aber auch nur einmal wegen Trunkenheit verurteilt zu werden, bedeutet, dass eine Schankgenehmigung in Göteborg entzogen wird.
Auch wenn der ursprüngliche Besitzer mittlerweile die Geschäftsführung abgegeben hat, beim Schliessen der Kneipen 60 Angestellte auf der Strasse stehen werden und nach Europaverordnung eine Doppelbestrafung verboten ist, was in diesem Fall der Fall ist, so hat das Verwaltungsgericht in zweiter Instanz entschieden, dass der Entzug der Schankgenehmigung hier als administrative Massnahme verständlich ist. Nun hat der ehemalige Besitzer nur noch die Hoffnung, dass das Kammergericht anders entscheiden wird und auch den Vollzzug aufschiebt, aber noch sind die Kneipen gewissermassen „trocken“ und nur einen Schritt vor dem Konkurs, da mit Alkohol in Göteborg nicht gespasst wird.
Die Ursache für den Einzug der Schankggenehmigung ist allerdings, dass der urspüngliche Geschäftsführer und frühere Eigentümer der beiden Kneipen im vergangenen Februar wegen Alkohol am Steuer auf Bewährung und zu 50 Stunden gemeinnützigem Dienst verurteilt wurde, zwar ein einmaliges Geschehen in der langen Geschichte der beiden Kneipen und eine Tat, die sich kaum wiederholt, aber auch nur einmal wegen Trunkenheit verurteilt zu werden, bedeutet, dass eine Schankgenehmigung in Göteborg entzogen wird.
Auch wenn der ursprüngliche Besitzer mittlerweile die Geschäftsführung abgegeben hat, beim Schliessen der Kneipen 60 Angestellte auf der Strasse stehen werden und nach Europaverordnung eine Doppelbestrafung verboten ist, was in diesem Fall der Fall ist, so hat das Verwaltungsgericht in zweiter Instanz entschieden, dass der Entzug der Schankgenehmigung hier als administrative Massnahme verständlich ist. Nun hat der ehemalige Besitzer nur noch die Hoffnung, dass das Kammergericht anders entscheiden wird und auch den Vollzzug aufschiebt, aber noch sind die Kneipen gewissermassen „trocken“ und nur einen Schritt vor dem Konkurs, da mit Alkohol in Göteborg nicht gespasst wird.
Copyright: Herbert Kårlin
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