Die Göteborger Straßenbahnfahrer wurden bis Ende 2009 rund 30 mal mit grünen Laserpointern, die eine Leistung von über 5mW haben, geblendet. Im Januar wurden sechs neue Attacken gemeldet und im Februar bisher zwei. Die in Schweden genehmigungspflichtigen Laserpointer werden in Göteborg auch gegen Busfahrer, Kapitäne und Piloten gerichtet und blenden die Betroffenen für Sekunden, oder führen auch zu dauerhaften Schäden.
Am Donnerstag wählte ein 21-jähriger Bürger aus dem Göteborger Stadtteil Västra Frölunda jedoch ein falsches Ziel, denn der geblendete Hubschrauberpilot der Polizei löste unmittelbar Alarm aus, was dazu führte, dass der junge Mann wenig später in seiner Wohnung im Besitz zweier der verbotenen grünen Laserpointers festgenommen werden konnte.
Auch wenn diese Laserpointer von ab 5 mW noch in mehreren europäischen Ländern erlaubt sind, so unterliegen sie in Schweden einer Genehmigungspflicht. Gegen den jungen Mann wurde nun Klage wegen Sabotage der Luftfahrt eingeleitet, was für ihn eine Gefängnisstrafe von mehreren Jahren bedeuten kann. Der Besitz eines Spielzeugs an spanischen Stränden oder in Diskotheken kann in Schweden bedeutende Konsequenzen mit sich führen, nicht nur, wenn es wie im obigen Fall gegen einen Hubschrauberpiloten eingesetzt wurde.
Am Donnerstag wählte ein 21-jähriger Bürger aus dem Göteborger Stadtteil Västra Frölunda jedoch ein falsches Ziel, denn der geblendete Hubschrauberpilot der Polizei löste unmittelbar Alarm aus, was dazu führte, dass der junge Mann wenig später in seiner Wohnung im Besitz zweier der verbotenen grünen Laserpointers festgenommen werden konnte.
Auch wenn diese Laserpointer von ab 5 mW noch in mehreren europäischen Ländern erlaubt sind, so unterliegen sie in Schweden einer Genehmigungspflicht. Gegen den jungen Mann wurde nun Klage wegen Sabotage der Luftfahrt eingeleitet, was für ihn eine Gefängnisstrafe von mehreren Jahren bedeuten kann. Der Besitz eines Spielzeugs an spanischen Stränden oder in Diskotheken kann in Schweden bedeutende Konsequenzen mit sich führen, nicht nur, wenn es wie im obigen Fall gegen einen Hubschrauberpiloten eingesetzt wurde.
Herbert Kårlin
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen