Nachdem nun mehrere Rechtsstreitigkeiten wegen zeitweise bewohnten Seebuden (Sjöbodar) vom obersten Gerichtshof in Schweden endgültig geklärt wurden, können nun sämtliche Gemeinden des Västra Götalands gegen illegalen Umbauten oder der Benutzung von Seebuden als Stuga oder Ferienwohnung unterbinden.
Nach den jüngsten Gerichtsbeschlüssen darf eine Seebude weder isoliert sein, noch Gardinen besitzen, keine Küche eingerichtet haben und weder über einen Esstisch, noch Sessel und Stühle verfügen. Auch der Anschluss von Wasser und Abfluss ist nun endgültig verboten. Es wurde daher eine klare Grenze zwischen Stuga und Sjöbod gezogen.
Alle Seebuden, die Umbauten erfuhren, damit sie auch als Sommerstelle benutzt werden können, müssen in ihren ursprünglichen Zweck zurückgesetzt werden. Sollten die Besitzer den Auflagen der Gemeinden des Västra Götalands nicht nachkommen, so können Erststrafen von 200.000 Kronen fällig werden, die sich alle drei Monate um weitere 30.000 Kronen erhöhen.
Nach den jüngsten Gerichtsbeschlüssen darf eine Seebude weder isoliert sein, noch Gardinen besitzen, keine Küche eingerichtet haben und weder über einen Esstisch, noch Sessel und Stühle verfügen. Auch der Anschluss von Wasser und Abfluss ist nun endgültig verboten. Es wurde daher eine klare Grenze zwischen Stuga und Sjöbod gezogen.
Alle Seebuden, die Umbauten erfuhren, damit sie auch als Sommerstelle benutzt werden können, müssen in ihren ursprünglichen Zweck zurückgesetzt werden. Sollten die Besitzer den Auflagen der Gemeinden des Västra Götalands nicht nachkommen, so können Erststrafen von 200.000 Kronen fällig werden, die sich alle drei Monate um weitere 30.000 Kronen erhöhen.
Herbert Kårlin
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen