Obwohl Göteborg üblicherweise immer zu den billigsten Angeboten greift, was, wie im Falle der neu gekauften Straßenbahnen, nicht immer wirklich ein Vorteil ist, hat die Stadt mehrere Bauunternehmen von den öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen, weil ihr Angebot, zumindest offiziell, zu billig war. Vier Bauunternehmer Göteborgs haben nun gegen die Stadt geklagt und wollen nun die Richter entscheiden lassen, ob diese Vorgehensweise der städtischen Politiker rechtmäßig ist.
Die Stadt hatte die Bauunternehmer bereits unmittelbar nach Eingang des Angebots eliminiert, da nach den internen Berechnungen der Verantwortlichen das Angebot zu niedrig war und daher, in den Augen der Entscheider, die Unternehmen entweder Schwarzarbeitern beschäftigen mussten oder aber einen Konkurs im Laufe der Projekte beantragen müssen. Diese Entscheidung erging jedoch ohne Rückfrage und ohne die Gründe für die niedrigen Angebote nachzufragen.
Auch wenn man dem Argument der Stadt folgen kann, so zeigt sich, dass die betroffenen Bauunternehmen sehr wohl sinnvolle Gründe für das extrem günstige Angebot hatten. In einem Fall wollte der Unternehmer garantieren, dass alle Arbeitsplätze in seinem Betrieb erhalten werden können, trotz der Krise im Bausektor. Nach dem Unternehmer ist es sinnvoll auf zusätzliche Gewinne zu verzichten wenn man dadurch die Firma ohne Entlassungen aufrecht halten kann. Zudem wollte er durch das günstige Angebot in einem neuen Bausektor Fuß fassen. Nun ist es an den Richtern zu entscheiden, ob Göteborg wirklich sinnvoll entscheidet wenn bestimmte Anbieter grundsätzlich ausgeschlossen werden, die die Preise der dominanten Bauherren unterbieten, die „schon immer“ für die Stadt gearbeitet haben.
Die Stadt hatte die Bauunternehmer bereits unmittelbar nach Eingang des Angebots eliminiert, da nach den internen Berechnungen der Verantwortlichen das Angebot zu niedrig war und daher, in den Augen der Entscheider, die Unternehmen entweder Schwarzarbeitern beschäftigen mussten oder aber einen Konkurs im Laufe der Projekte beantragen müssen. Diese Entscheidung erging jedoch ohne Rückfrage und ohne die Gründe für die niedrigen Angebote nachzufragen.
Auch wenn man dem Argument der Stadt folgen kann, so zeigt sich, dass die betroffenen Bauunternehmen sehr wohl sinnvolle Gründe für das extrem günstige Angebot hatten. In einem Fall wollte der Unternehmer garantieren, dass alle Arbeitsplätze in seinem Betrieb erhalten werden können, trotz der Krise im Bausektor. Nach dem Unternehmer ist es sinnvoll auf zusätzliche Gewinne zu verzichten wenn man dadurch die Firma ohne Entlassungen aufrecht halten kann. Zudem wollte er durch das günstige Angebot in einem neuen Bausektor Fuß fassen. Nun ist es an den Richtern zu entscheiden, ob Göteborg wirklich sinnvoll entscheidet wenn bestimmte Anbieter grundsätzlich ausgeschlossen werden, die die Preise der dominanten Bauherren unterbieten, die „schon immer“ für die Stadt gearbeitet haben.
Herbert Kårlin
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