Seit Monaten streiten sich Stadtverwaltung und Anrainer des Göteborger Operhaus darüber, ob auf dem Platz vor der Oper für einige Jahre ein Riesenrad, das früher in Australien stand, aufgestellt werden soll oder nicht. Selbst die Mitglieder des Stadtrates sind sich in dieser Frage nicht einig, obwohl die Stadt selbst Betreiber des Riesenrads sein soll.
Die Frage ist tatsächlich nicht ganz einfach zu beantworten, da eine Baugenehmigung erteilt wird wenn das Objekt, in diesem Fall das Riesenrad, in das Stadtbild passt, egal, ob eventuelle Folgeschäden auftreten oder nicht. Der Antragsteller muss daher nicht nachweisen, dass Folgeschäden auch tatsächlich ausgeschlossen sind.
Mehrere Anwohner haben jedoch nach dem Erteilen der Baugenehmigung Einspruch eingelegt, der jedoch in der ersten Instanz abgelehnt wurde. Heute haben nun die Anlieger gegen diese erste Ablehnung Einspruch eingelegt und das Errichten des Riesenrades ist erneut in Frage gestellt.
Die Argumente der Anwohner scheinen sinnvoll, auch ohne eventuelle Probleme der Rissbildung im Götatunnel und der Frage, ob sich wirklich zwei Riesenräder in einer Stadt lohnen, zumal beides Mal die Stadt der Betreiber ist. Die Anwohner argumentieren zum einen, dass es sehr fraglich ist, dass an der windigsten Stelle der Stadt ein Riesenrad sinnvoll sei, zum anderen, dass ein Massenbetrieb, falls er einsetzt, die Strassen erheblich verschmutzt und einen der wenigen freien Plätze für Kinder ruiniert. Sie fragen sich auch, ob die Belastung durch Lärm nicht erhebliche Störungen verursachen wird und ob nicht das gleiche Problem auftauchen wird, das die Bewohner der Häuser um das Gamla Ullevi und die Sportfanatiker Göteborgs entzweit.
Mehr über das Riesenrad beim Opernhaus Göteborgs bei:
Pariserstrid går vidare
Die Frage ist tatsächlich nicht ganz einfach zu beantworten, da eine Baugenehmigung erteilt wird wenn das Objekt, in diesem Fall das Riesenrad, in das Stadtbild passt, egal, ob eventuelle Folgeschäden auftreten oder nicht. Der Antragsteller muss daher nicht nachweisen, dass Folgeschäden auch tatsächlich ausgeschlossen sind.
Mehrere Anwohner haben jedoch nach dem Erteilen der Baugenehmigung Einspruch eingelegt, der jedoch in der ersten Instanz abgelehnt wurde. Heute haben nun die Anlieger gegen diese erste Ablehnung Einspruch eingelegt und das Errichten des Riesenrades ist erneut in Frage gestellt.
Die Argumente der Anwohner scheinen sinnvoll, auch ohne eventuelle Probleme der Rissbildung im Götatunnel und der Frage, ob sich wirklich zwei Riesenräder in einer Stadt lohnen, zumal beides Mal die Stadt der Betreiber ist. Die Anwohner argumentieren zum einen, dass es sehr fraglich ist, dass an der windigsten Stelle der Stadt ein Riesenrad sinnvoll sei, zum anderen, dass ein Massenbetrieb, falls er einsetzt, die Strassen erheblich verschmutzt und einen der wenigen freien Plätze für Kinder ruiniert. Sie fragen sich auch, ob die Belastung durch Lärm nicht erhebliche Störungen verursachen wird und ob nicht das gleiche Problem auftauchen wird, das die Bewohner der Häuser um das Gamla Ullevi und die Sportfanatiker Göteborgs entzweit.
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