Nachdem die Ausgaben für Sozialhilfe in Göteborg bis Ende des Jahres 2007 permanent sanken, steigt die Zahl der Anträge nun jeden Monat und erreicht neue Höhen. Arbeitslosigkeit, aber auch neue Regelungen und härtere Auslegungen bei Arbeitslosengeld und bei Zahlungen an Langzeitkranke zwingen immer mehr Göteborger zum Weg zum Sozialamt.
Der allgemeine Sozialsatz liegt zurzeit bei 3680 Kronen, die für Essen, Kleidung, Versicherungen, Hygieneartikel, Telefon, Fernsehgebühr und Freizeitausgaben ausreichen müssen. Die Rückzahlung von Krediten oder Ausgaben für Bildung gehen ebenfalls in diese Summe ein, was vor allem junge Arbeitnehmer und allein erziehende Frauen oft in große Schwierigkeiten bringt und den Besuch des Gerichtsvollziehers mit sich bringt.
Um den Sozialbetrag zu erhalten dürfen keinerlei Sparguthaben oder andere Vermögenswerte wie Auto oder Haus vorhanden sein. Sozialhilfeempfänger haben daher in der Regel alles verkauft, was nur verkäuflich war, bevor sie eine Unterstützung beantragen können. Diese Situation macht auch einen späteren Neubeginn zu einem normalen Leben für viele unmöglich.
Die Entscheidungen über eine soziale Unterstützung unterliegen den Beratern einzelner Stadtteile, die vollkommen unabhängig entscheiden können. Einheitliche Regeln und eine Üblichkeit gibt es daher nicht und der Antragsteller muss daher hoffen in einem "toleranten" Stadtteil zu wohnen. Jeder Sozialhilfeempfänger ist verpflichtet seinen Berater einmal im Monat aufzusuchen und ihm alle gewünschten Belege, die seine Einnahmen und Ausgaben betreffen, vorzulegen. Auch hinsichtlich der Arbeitssuche sind Beweise gefordert, die jedoch ebenfalls, je nach Stadtteil, unterschiedlich ausgelegt werden. Während in einem Stadtteil 10 Bewerbungen pro Monat reichen, verlangt der nächste Stadtteil drei Bewerbungen pro Tag, selbst wenn entsprechende Arbeitsangebote nicht vorliegen und das Arbeitsamt den Antragsteller als zurzeit unvermittelbar hält. Die Krisensituation spielt bei Fragen der sozialen Absicherung daher oft nur eine geringe Rolle und ist nur ein Weg in eine fortschreitende Armut.
Weitere Informationen zu diesem Thema bei
Lotta Gröning: Socialbidraget är en skuldfälla som gör att man fastnar i systemet
Der allgemeine Sozialsatz liegt zurzeit bei 3680 Kronen, die für Essen, Kleidung, Versicherungen, Hygieneartikel, Telefon, Fernsehgebühr und Freizeitausgaben ausreichen müssen. Die Rückzahlung von Krediten oder Ausgaben für Bildung gehen ebenfalls in diese Summe ein, was vor allem junge Arbeitnehmer und allein erziehende Frauen oft in große Schwierigkeiten bringt und den Besuch des Gerichtsvollziehers mit sich bringt.
Um den Sozialbetrag zu erhalten dürfen keinerlei Sparguthaben oder andere Vermögenswerte wie Auto oder Haus vorhanden sein. Sozialhilfeempfänger haben daher in der Regel alles verkauft, was nur verkäuflich war, bevor sie eine Unterstützung beantragen können. Diese Situation macht auch einen späteren Neubeginn zu einem normalen Leben für viele unmöglich.
Die Entscheidungen über eine soziale Unterstützung unterliegen den Beratern einzelner Stadtteile, die vollkommen unabhängig entscheiden können. Einheitliche Regeln und eine Üblichkeit gibt es daher nicht und der Antragsteller muss daher hoffen in einem "toleranten" Stadtteil zu wohnen. Jeder Sozialhilfeempfänger ist verpflichtet seinen Berater einmal im Monat aufzusuchen und ihm alle gewünschten Belege, die seine Einnahmen und Ausgaben betreffen, vorzulegen. Auch hinsichtlich der Arbeitssuche sind Beweise gefordert, die jedoch ebenfalls, je nach Stadtteil, unterschiedlich ausgelegt werden. Während in einem Stadtteil 10 Bewerbungen pro Monat reichen, verlangt der nächste Stadtteil drei Bewerbungen pro Tag, selbst wenn entsprechende Arbeitsangebote nicht vorliegen und das Arbeitsamt den Antragsteller als zurzeit unvermittelbar hält. Die Krisensituation spielt bei Fragen der sozialen Absicherung daher oft nur eine geringe Rolle und ist nur ein Weg in eine fortschreitende Armut.
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Lotta Gröning: Socialbidraget är en skuldfälla som gör att man fastnar i systemet
Herbert Kårlin
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