Von 286 Anträgen auf Familienzusammenführung von in Schweden lebenden Personen mit somalischem Ursprung wurde während der letzten drei Monate im Ausländeramt in Göteborg ein einziger Antrag genehmigt und alle anderen abgelehnt. Die Situation bleibt für Somalier, die mittlerweile in Schweden selbst eingebürgert wurden, unverständlich und zu extremen Härtefällen.
Der Grund dafür sind die neuen Regeln der bürgerlichen Regierung, denen das Migrationsverket (Ausländeramt) in Göteborg seit März des Jahres folgt. Eine Familienzusammenführung kann nur erfolgen, wenn das noch in Somalia lebende Familienmitglied mit Hilfe eines Passes seine Identität beweisen kann. Während dies für die Mehrheit der Einwanderer aus anderen Ländern kein großes Hindernis darstellt, stehen Einwanderer aus Somalia vor einem unüberwindbaren Problem, denn Pässe, die seit der frühere Diktator des Landes im Jahre 1991 gestürzt wurde, ausgestellt werden, sind von schwedischer Seite keine gültigen somalischen Pässe und werden nicht anerkannt.
Kindern und Jugendlichen, die daher unter 19 Jahre alt sind und mit ihren Eltern in Schweden vereint werden wollen haben daher keine Chance mehr in Schweden legal einzureisen oder sich dort aufzuhalten. Ein Vater aus dem Västra Götaland mit schwedischer Staatsangehörigkeit, der selbst mit einem DNA-Test beweisen konnte, dass er der leibliche Vater des Kindes ist, das er nach Schweden holen wollte, damit es hier die notwendige medizinische Hilfe erhält, konnte die Behörde in Göteborg nicht von seiner Vaterschaft überzeugen. Sein Antrag auf Familienzusammenführung wurde erneut abgelehnt, da die Identität des Sohnes nicht bewiesen werden kann.
Der Grund dafür sind die neuen Regeln der bürgerlichen Regierung, denen das Migrationsverket (Ausländeramt) in Göteborg seit März des Jahres folgt. Eine Familienzusammenführung kann nur erfolgen, wenn das noch in Somalia lebende Familienmitglied mit Hilfe eines Passes seine Identität beweisen kann. Während dies für die Mehrheit der Einwanderer aus anderen Ländern kein großes Hindernis darstellt, stehen Einwanderer aus Somalia vor einem unüberwindbaren Problem, denn Pässe, die seit der frühere Diktator des Landes im Jahre 1991 gestürzt wurde, ausgestellt werden, sind von schwedischer Seite keine gültigen somalischen Pässe und werden nicht anerkannt.
Kindern und Jugendlichen, die daher unter 19 Jahre alt sind und mit ihren Eltern in Schweden vereint werden wollen haben daher keine Chance mehr in Schweden legal einzureisen oder sich dort aufzuhalten. Ein Vater aus dem Västra Götaland mit schwedischer Staatsangehörigkeit, der selbst mit einem DNA-Test beweisen konnte, dass er der leibliche Vater des Kindes ist, das er nach Schweden holen wollte, damit es hier die notwendige medizinische Hilfe erhält, konnte die Behörde in Göteborg nicht von seiner Vaterschaft überzeugen. Sein Antrag auf Familienzusammenführung wurde erneut abgelehnt, da die Identität des Sohnes nicht bewiesen werden kann.
Herbert Kårlin
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