Samstag, 20. März 2010

Zöllner in Göteborg sucht auf seine Weise Drogenhändler

Bereits im Jahre 2007 erhielt ein Zöllner Göteborgs die Genehmigung einen Zusatzjob anzunehmen. Er durfte in einer der populärsten Kneipen der Stadt arbeiten um dort Personen ausfindig zu machen, die in irgendeiner Weise in das Göteborger Drogengeschäft verwickelt sind.

An Stelle die rund 30 Verdächtige dann zu melden, kontrollierte er die alle im Vergnügungsgeschäft aktiven Personen anschließend im Zollamt, indem er das Polizeinetz Spadi benutzte und das Vorstrafenregister BR (Belastningsregister), die Verdächtigenliste MR (Misstankeregister) und das Überwachungsregister ASP (Allmänna Spaningsregister) benutzte, deren Angaben nur von Polizei und mit vorheriger Genehmigung benutzt werden dürfen.

Als er nun auf Grund des Datenschutzgesetzes angeklagt wurde, gab er zu Protokoll, dass er rein beruflich handelte, während seiner Ausbildung nie etwas von Datenschutzrecht gehört hatte und in seinem Amt als Undercover für die schwedische Sicherheitspolizei Söpo aktiv gewesen sei. Nun bleibt vor allem die Frage, inwieweit der Persönlichkeitsschutz in Schweden beachtet wird nur um Verdächtige zu finden, die sich unter Umständen nie etwas zu Schulden kommen lassen haben.

Herbert Kårlin

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