Der Streit zwischen den Mietern der 770 Wohnungen im Pennygången im Göteborger Stadtteil Högsbo und dem Vermieter Stena Fastigheter ging nun in die vermutlich letzte Runde, da sich der Mietausschuss nun in letzter Instanz damit beschäftigt welche der beiden Seiten mit seinen Argumenten den längeren Strohhalm zieht. Stena zeigt sich jedenfalls nicht freiwillig bereit auf Mieterhöhungen von 60 Prozent zu verzichten und die entsprechenden Wohnungen nur dem aktuellen Standard anzupassen und nicht bedeutend aufzuwerten.
Die Karten für Stena Fastigheter stehen indes gut, denn es gibt kein Gesetz, das ihnen eine Aufwertung von Mietwohnungen verbietet um anschließend auch die Mieten dem neuen Standard anzupassen. Von Seiten der Mieter steht daher nur die Aussage, dass sie im Laufe von Jahrzehnten bereits einen Anteil für Modernisierungen bezahlt haben und Stena die Einnahmen daher teilweise zweckentfremdete. Aber auch die Anwendung von Mietgeldern ist in Schweden bisher nicht gesetzlich geregelt, auch wenn es für Mieter selbstverständlich scheint.
Um seine Vorteile auszubauen hat Stena Fastigheter seinen Mietern auch angeboten eine andere Wohnung des Konzerns zu beziehen, sollten sie die neuen Mieten nicht bezahlen können. Aber auch wenn dieser Vorschlag gut klingt, so verpflichtet niemand Stena eine gleichwertige Wohnung zu bieten, sondern kann auch eine mit schlechterem Komfort in einem Randgebiet für die gleiche Miete wie vorher anbieten, in der Hoffnung, dass der Mieter dann ganz freiwillig seinen Mietvertrag kündigen will - oder darauf warten darf, dass die neue Wohnung auch modernisiert wird.
Die Karten für Stena Fastigheter stehen indes gut, denn es gibt kein Gesetz, das ihnen eine Aufwertung von Mietwohnungen verbietet um anschließend auch die Mieten dem neuen Standard anzupassen. Von Seiten der Mieter steht daher nur die Aussage, dass sie im Laufe von Jahrzehnten bereits einen Anteil für Modernisierungen bezahlt haben und Stena die Einnahmen daher teilweise zweckentfremdete. Aber auch die Anwendung von Mietgeldern ist in Schweden bisher nicht gesetzlich geregelt, auch wenn es für Mieter selbstverständlich scheint.
Um seine Vorteile auszubauen hat Stena Fastigheter seinen Mietern auch angeboten eine andere Wohnung des Konzerns zu beziehen, sollten sie die neuen Mieten nicht bezahlen können. Aber auch wenn dieser Vorschlag gut klingt, so verpflichtet niemand Stena eine gleichwertige Wohnung zu bieten, sondern kann auch eine mit schlechterem Komfort in einem Randgebiet für die gleiche Miete wie vorher anbieten, in der Hoffnung, dass der Mieter dann ganz freiwillig seinen Mietvertrag kündigen will - oder darauf warten darf, dass die neue Wohnung auch modernisiert wird.
Herbert Kårlin
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