Eine streng orthodoxe jüdische Familie in Göteborg kämpft seit Jahren darum, dass sie ihre vier Kinder zu Hause unterrichten darf statt sie in öffentliche Schulen zu schicken. Diese Ausnahmegenehmigung ist in Schweden möglich, unter der Voraussetzung, dass bedeutende Gründe dafür vorliegen und zu Hause ein voller Unterricht möglich ist. In ganz Schweden haben bisher rund 100 Schüler eine jeweils einjährige Sondergenehmigung, de regelmäßig neu geprüft werden muss.
Als die Familie in Göteborg erstmals vor Gericht ging, wurde ihr Antrag vom Verwaltungsgericht abgelehnt, da nach schwedischen Gesetzen eine Schule keinerlei religiösen Einschlag haben darf und so ausgerichtet sein muss, dass jedes Kind teilnehmen kann. Bei der Berufung wurde dem Antrag der Eltern Recht gegeben, da es in einer Schule schwierig ist koscheres Essen zu bieten, täglich etwa 30 Gebete ohne Störung zuzulassen und durch andere Kleidung die Schulzeit ohne Mobbing zu bestehen.
Nun muss das Höchste Verwaltungsgericht des Landes ein Grundsatzurteil finden, das für alle zukünftigen Fälle für Sondergenehmigung angewendet werden kann. Die Probleme dabei sind vielfältig, denn sie bestehen nicht nur bei der staatlichen Schule, die Frage ist auch, ob der Vater, ein Rabbi, seinen vier Kindern auch einen vollständigen Unterricht bieten kann, denn nach ihm müssen die Geschlechter getrennt unterrichtet werden und sie müssen das schwedische Schulniveau erreichen, unabhängig vom typisch jüdischen Unterricht. Und die Entscheidung des Gerichts muss auch für alle anderen religiösen Minderheiten gelten. Eine Befürwortung kann also dazu führen, dass Kinder von gläubigen Moslems in Zukunft ebenfalls zu Hause unterrichtet werden können.
Als die Familie in Göteborg erstmals vor Gericht ging, wurde ihr Antrag vom Verwaltungsgericht abgelehnt, da nach schwedischen Gesetzen eine Schule keinerlei religiösen Einschlag haben darf und so ausgerichtet sein muss, dass jedes Kind teilnehmen kann. Bei der Berufung wurde dem Antrag der Eltern Recht gegeben, da es in einer Schule schwierig ist koscheres Essen zu bieten, täglich etwa 30 Gebete ohne Störung zuzulassen und durch andere Kleidung die Schulzeit ohne Mobbing zu bestehen.
Nun muss das Höchste Verwaltungsgericht des Landes ein Grundsatzurteil finden, das für alle zukünftigen Fälle für Sondergenehmigung angewendet werden kann. Die Probleme dabei sind vielfältig, denn sie bestehen nicht nur bei der staatlichen Schule, die Frage ist auch, ob der Vater, ein Rabbi, seinen vier Kindern auch einen vollständigen Unterricht bieten kann, denn nach ihm müssen die Geschlechter getrennt unterrichtet werden und sie müssen das schwedische Schulniveau erreichen, unabhängig vom typisch jüdischen Unterricht. Und die Entscheidung des Gerichts muss auch für alle anderen religiösen Minderheiten gelten. Eine Befürwortung kann also dazu führen, dass Kinder von gläubigen Moslems in Zukunft ebenfalls zu Hause unterrichtet werden können.
Herbert Kårlin
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