Ausflüge mit RIB-Booten gehören mit zu den bedeutendsten Attraktionen Göteborgs während der Sommermonate, und dies, obwohl die Steuermänner oft mehr an einen Hochgeschwindigkeitsrekord denken als die Sicherheit der Passagiere und damit auch Unfälle riskieren, die bisweilen selbst das Leben der Passagiere aufs Spiel setzten.
Diese Situation soll sich nun spätestens zur nächsten Saison im Jahre 2011 ändern, da die bisherige rein theoretische Prüfung der Bootsführer durch einen Eignungstest und eine praktische Prüfung ergänzt werden soll. Auf diese Weise soll die Sicherheit der Passagiere an erste Stelle gesetzt werden und Personen, die nur die Geschwindigkeit im Blut haben, von der Ausübung des Berufes ausgeschlossen werden.
Die Eigner der RIB-Boote begrüßen diese Entwicklung und arbeiten bei der Ausarbeitung der neuen Regeln eng mit der Seesicherheit zusammen. Auch wenn die Sicherheit und das Vergnügen der Passagiere der RIB-Boote in Zukunft steigen wird, so müssen sich die Teilnehmer der Ausflüge dennoch im Klaren darüber sein, dass sie ein gewisses Eigenrisiko tragen, denn bei Unfällen müssen sie sich an die eigene Versicherung wenden, da die Booteigner nur sich selbst gegen Rückgriffrechte von Passagieren absichern und normalerweise über keine Passagierversicherung verfügen.
Diese Situation soll sich nun spätestens zur nächsten Saison im Jahre 2011 ändern, da die bisherige rein theoretische Prüfung der Bootsführer durch einen Eignungstest und eine praktische Prüfung ergänzt werden soll. Auf diese Weise soll die Sicherheit der Passagiere an erste Stelle gesetzt werden und Personen, die nur die Geschwindigkeit im Blut haben, von der Ausübung des Berufes ausgeschlossen werden.
Die Eigner der RIB-Boote begrüßen diese Entwicklung und arbeiten bei der Ausarbeitung der neuen Regeln eng mit der Seesicherheit zusammen. Auch wenn die Sicherheit und das Vergnügen der Passagiere der RIB-Boote in Zukunft steigen wird, so müssen sich die Teilnehmer der Ausflüge dennoch im Klaren darüber sein, dass sie ein gewisses Eigenrisiko tragen, denn bei Unfällen müssen sie sich an die eigene Versicherung wenden, da die Booteigner nur sich selbst gegen Rückgriffrechte von Passagieren absichern und normalerweise über keine Passagierversicherung verfügen.
Herbert Kårlin
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