Nach schwedischen Gesetzen muss der Strandstreifen, bis auf sehr wenige Ausnahmen, der Allgemeinheit zugängig sein, sowohl zu einem ausgedehnten Standspaziergang als auch um dort ein Picknick zu machen. Da die Einzelperson zwischen einem offiziellen Schild Privatbesitz und einem, das ein Hausbesitzer ungenehmigt aufstellt, keinen Unterschied sehen kann, ist die Stadt für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zuständig und muss darauf dringen, dass ungenehmigte Schilder beseitigt werden.
In diesem Rahmen geschieht jedoch in Göteborg immer weniger, da sich der Stadtrat selten mit den reichsten Bewohnern der Stadt anlegen wollen, die diese Grundstücke am Strand besitzen. Einmal davon abgesehen, dass es oft keinen ersichtlichen Wanderweg entlang des Strandes gibt stößt man mittlerweile auch auf Gartentore, Verbotsschilder und künstlich errichtete Hindernisse, die eindeutig das Recht sämtlicher Bürger und Besucher Göteborgs illegal beschneiden.
Noch schwieriger wird die Situation mit kleineren Bootssteg, die oft von Privatpersonen angelegt wurden, denn außer offiziellen Anlegestellen, die verwaltet werden und mit Toilette, Wasserversorgung und anderen Annehmlichkeiten versehen sind, fallen Bootsstege unter das Jedermannsrecht (Allemansrätten), was bedeutet, dass jedes Freizeitboot dort anlegen darf, was dann in der Realität jedoch oft zu Auseinandersetzungen führt. Um die Situation nicht eines Tages eskalieren zu lassen ist es dringend notwendig, dass die Stadt Göteborg schnellstmöglich wieder dafür sorgt, den Strand der Allgemeinheit auch tatsächlich zugängig zu machen.
In diesem Rahmen geschieht jedoch in Göteborg immer weniger, da sich der Stadtrat selten mit den reichsten Bewohnern der Stadt anlegen wollen, die diese Grundstücke am Strand besitzen. Einmal davon abgesehen, dass es oft keinen ersichtlichen Wanderweg entlang des Strandes gibt stößt man mittlerweile auch auf Gartentore, Verbotsschilder und künstlich errichtete Hindernisse, die eindeutig das Recht sämtlicher Bürger und Besucher Göteborgs illegal beschneiden.
Noch schwieriger wird die Situation mit kleineren Bootssteg, die oft von Privatpersonen angelegt wurden, denn außer offiziellen Anlegestellen, die verwaltet werden und mit Toilette, Wasserversorgung und anderen Annehmlichkeiten versehen sind, fallen Bootsstege unter das Jedermannsrecht (Allemansrätten), was bedeutet, dass jedes Freizeitboot dort anlegen darf, was dann in der Realität jedoch oft zu Auseinandersetzungen führt. Um die Situation nicht eines Tages eskalieren zu lassen ist es dringend notwendig, dass die Stadt Göteborg schnellstmöglich wieder dafür sorgt, den Strand der Allgemeinheit auch tatsächlich zugängig zu machen.
Herbert Kårlin
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