Wer in Göteborg auf einem Gehsteig oder in einem öffentlichen Park auf Glatteis ausrutscht und sich womöglich den Arm bricht, weil die Verwalter oder die städtischen Dienste nicht gestreut haben, müssen mit einem langen Kampf rechnen, wenn sie auf eine Entschädigung hoffen, denn die Abwicklung der Schäden erfolgt über die ebenfalls städtische Versicherungsgesellschaft Göta Lejon.
Wie viele Göteborger sich voriges Jahr einen Schaden wegen eingestreuten städtischen Wegen zuzogen, ist natürlich unbekannt, da nur wenige unter ihnen einen Schadenersatz fordern. Aber immerhin gingen voriges Jahr 49 Forderungen ein, wovon die städtische Versicherung über die Hälfte, nämlich 28, unmittelbar ablehnte, vier Personen wurden mittlerweile entschädigt und 17 warten auch nach rund einem Jahr noch auf einen Brief der Versicherung.
Obwohl die Angelegenheit des Vorjahres noch nicht vollständig bearbeitet sind und der diesjährige Winter bisher als sehr mild zu betrachten ist, gingen bei Göta Lejon erneut vier Schadensfälle ein, wovon einer bereits abgelehnt wurde. Während diejenigen, die sich beim Sturz ein Kleidungsstück ruinieren, noch mit einem geringen Schadenersatz rechnen können, werden Forderungen nach Brüchen oder Prellungen fast grundsätzlich abgelehnt, obwohl die Stadt in den genannten Fällen die Streupflicht hat, also für die Schäden verantwortlich ist.
Wie viele Göteborger sich voriges Jahr einen Schaden wegen eingestreuten städtischen Wegen zuzogen, ist natürlich unbekannt, da nur wenige unter ihnen einen Schadenersatz fordern. Aber immerhin gingen voriges Jahr 49 Forderungen ein, wovon die städtische Versicherung über die Hälfte, nämlich 28, unmittelbar ablehnte, vier Personen wurden mittlerweile entschädigt und 17 warten auch nach rund einem Jahr noch auf einen Brief der Versicherung.
Obwohl die Angelegenheit des Vorjahres noch nicht vollständig bearbeitet sind und der diesjährige Winter bisher als sehr mild zu betrachten ist, gingen bei Göta Lejon erneut vier Schadensfälle ein, wovon einer bereits abgelehnt wurde. Während diejenigen, die sich beim Sturz ein Kleidungsstück ruinieren, noch mit einem geringen Schadenersatz rechnen können, werden Forderungen nach Brüchen oder Prellungen fast grundsätzlich abgelehnt, obwohl die Stadt in den genannten Fällen die Streupflicht hat, also für die Schäden verantwortlich ist.
Herbert Kårlin
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