Gestern beendete das Gericht für Umweltschutz den Rechtsstreit bei dem die Anwohner des Fußballstadions Gamla Ullevie forderten, dass Maßnahmen gegen die erdbebenartigen Schwingungen, die durch das rhythmische Hüpfen der Fans entstehen, mit der endgültigen Entscheidung, dass die Anwohner diese Schwingungen ertragen müssen. Weitere Rechtsmittel sind ausgeschlossen.
Das Gericht bestätigte bei seinem Urteil lediglich die Auflage, dass außerordentlich starke Schwingungen maximal zweimal im Jahr auftreten dürfen und die Anwohner zwei Wochen im Voraus darüber informiert werden müssen. Das Gericht folgte damit in voller Linie den Anträgen der Stadt Göteborg und setzt ökonomische Interessen über das Wohlbefinden der Bevölkerung, die in Zukunft beweisen muss, wann Schwingungen zu häufig oder zu stark sind, was nur durch einen hohen technischen Aufwand möglich ist.
Der Diskussionen um die Schwingungen des Gamla Ullevi begannen bereits bei der Eröffnung des Stadions am 25. April 2009, als die Anwohner beim Eröffnungsspiel von einem simulierten Erdbeben überrascht wurden. Die Schwingungen beruhen auf einer Fehlkonstruktion des Stadions, das nicht im bergigen Untergrund verankert wurde, sondern auf Lehm steht. Dieses Urteil kann nun richtungsweisend für die zukünftigen Bautätigkeiten der städtischen Unternehmen sein.
Das Gericht bestätigte bei seinem Urteil lediglich die Auflage, dass außerordentlich starke Schwingungen maximal zweimal im Jahr auftreten dürfen und die Anwohner zwei Wochen im Voraus darüber informiert werden müssen. Das Gericht folgte damit in voller Linie den Anträgen der Stadt Göteborg und setzt ökonomische Interessen über das Wohlbefinden der Bevölkerung, die in Zukunft beweisen muss, wann Schwingungen zu häufig oder zu stark sind, was nur durch einen hohen technischen Aufwand möglich ist.
Der Diskussionen um die Schwingungen des Gamla Ullevi begannen bereits bei der Eröffnung des Stadions am 25. April 2009, als die Anwohner beim Eröffnungsspiel von einem simulierten Erdbeben überrascht wurden. Die Schwingungen beruhen auf einer Fehlkonstruktion des Stadions, das nicht im bergigen Untergrund verankert wurde, sondern auf Lehm steht. Dieses Urteil kann nun richtungsweisend für die zukünftigen Bautätigkeiten der städtischen Unternehmen sein.
Herbert Kårlin
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