Nachdem das Göteborger Bauamt nun eine Abrissgenehmigung für die rostende Gasglocke in Göteborg ausgestellt hat ohne irgendwelche Bedingungen zu stellen, liegt es nun an den Wanderfalken (Falco peregrinus) über die Zukunft des Gebäudes zu entscheiden, das ein deutliches Kennzeichen Göteborgs ist. Die endgültige Entscheidung zum Abriss oder dem Erhalt der Gasglocke liegt nun an der Region und den Bestimmungen zum Naturschutz, denn Naturschutz interessiert weder den Stadtrat, noch das Bauamt oder den Besitzer der Gasglocke.
Nach über 50 Jahren hatte sich im Jahr 2012 ein Wanderfalke entschieden die Gasglocke als Wohnung zu benutzen und, nach über 50 Jahren, kehrte damit der rot gelistete Vogel nach Göteborg zurück. Der Platz schien jedenfalls sehr gut gewählt zu sein, denn das Weibchen blieb nicht allein und im Sommer 2012 konnte man ein Pärchen mit zwei Jungen über Göteborg entdecken, die die Gasglocke als ideale Wohnung betrachteten und auch dieses Jahr wieder dort wohnen wollen.
Die Region des Västra Götlands hat es nun nicht leicht, denn der Wanderfalke ist nicht nur sehr selten geworden und auf der Roten Liste Schwedens zu finden, sonder wird auch auf europäischem Niveau geschützt. Nach den geltenden Gesetzen darf ein Gebäude mit Wanderfalken nur dann abgerissen werden, wenn es absolut keine andere Lösung gibt, was in diesem Fall wohl sehr schwierig zu beweisen ist, denn auch wenn die Restauration der Gasglocke Geld kostet, so kann sie dennoch erhalten bleiben, umgebaut werden und weiterhin ein Nistplatz für Wanderfalken sein.
Nach über 50 Jahren hatte sich im Jahr 2012 ein Wanderfalke entschieden die Gasglocke als Wohnung zu benutzen und, nach über 50 Jahren, kehrte damit der rot gelistete Vogel nach Göteborg zurück. Der Platz schien jedenfalls sehr gut gewählt zu sein, denn das Weibchen blieb nicht allein und im Sommer 2012 konnte man ein Pärchen mit zwei Jungen über Göteborg entdecken, die die Gasglocke als ideale Wohnung betrachteten und auch dieses Jahr wieder dort wohnen wollen.
Die Region des Västra Götlands hat es nun nicht leicht, denn der Wanderfalke ist nicht nur sehr selten geworden und auf der Roten Liste Schwedens zu finden, sonder wird auch auf europäischem Niveau geschützt. Nach den geltenden Gesetzen darf ein Gebäude mit Wanderfalken nur dann abgerissen werden, wenn es absolut keine andere Lösung gibt, was in diesem Fall wohl sehr schwierig zu beweisen ist, denn auch wenn die Restauration der Gasglocke Geld kostet, so kann sie dennoch erhalten bleiben, umgebaut werden und weiterhin ein Nistplatz für Wanderfalken sein.
Herbert Kårlin
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