Dienstag, 11. Oktober 2011

Polizei in Göteborg fürchtet europäische Prostitution

Nach einem Urteil des Göteborger Migrationsgerichtes darf die Polizei in Göteborg und Stockholm in Zukunft keine Prostituierte aus einem europäischen Land ausweisen, was während der letzten Jahre eine übliche Vorgehensweise geworden war. Nun stehen europäische, eingewanderte Prostituierte zumindest während der ersten drei Monate unter juristischem Schutz.

Das Urteil des Göteborger Gerichtes baut vor allem auf die Freizügigkeit innerhalb Europas auf und weist darauf hin, dass in Schweden nicht die Prostitution verboten ist, sondern der Kauf von Sex. Prostitution kann daher nicht, wie die Polizei bisher entschied, als unehrenhafte Arbeit gerechnet werden, insoweit Steuern auf die Einkommen bezahlt werden.

Die Polizei und das Ausländeramt befürchten nun die verstärkte Zuwanderung europäischer Prostituierten in Stockholm und Göteborg und damit einen verstärkten Menschenhandel und Zuhälterei. Das tatsächliche Problem dürfte jedoch darin liegen, dass es für die Polizei bisher relativ einfach war illegale Prostitution zu bekämpfen, da sie zur Aufklärung weniger die Hintermänner suchen mussten, sondern nur die Prostituierten als Ziel sehen konnten. Verkäuferinnen von sexuellen Diensten, die nicht aus Europa kommen, können jedoch auch in Zukunft ausgewiesen werden.

Herbert Kårlin

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