Nachdem sich Anfang Oktober das Umweltgericht das Probeschießen in den südlichen Schären vor Göteborg anhörte, um zu entscheiden ob das Militär in der Inselgegend ausgedehnte Schießübungen angehen kann und dort auch internationale Marineübungen stattfinden dürfen, gehen nun die verschiedensten Anträge der Inselbewohner und der Stadt Göteborg beim Gericht ein.
Ein Bewohner der Insel verlangt eine Kompensation für die Wertminderungen der betroffenen Häuser und kommt dabei auf eine Gesamtsumme von zwei Milliarden Kronen, ein anderer klagt, dass die Verteidigung auf keinerlei Briefe und Anfragen antwortet, obwohl dies vom Gesetz vorgeschrieben ist und wieder ein anderer weist darauf hin, dass der Antrag des Militärs gravierende Fehler aufweist, die die Situation beschönigen.
Besonders bedeutend ist jedoch, dass selbst die Regionalregierung von Västra Götaland, die den ursprünglichen Antrag genehmigte, nun bemerkt, dass 70 Nächte im Jahr nachts geschossen werden darf eine übertrieben hohe Anzahl ist und 25 Nächte die äußerste Grenze seien. Die Stadt Göteborg unterstreicht, dass der Lärmpegel bei den Schießübungen über das erlaubte Maß hinausreicht und bis zu 80 dB statt der angeraten 65 dB in Erholungsgebieten erreicht, und dies 115 Tagen im Jahr bei 416 Schüssen pro Stunde, beziehungsweise ein Schuss alle neun Sekunden.
Ein Bewohner der Insel verlangt eine Kompensation für die Wertminderungen der betroffenen Häuser und kommt dabei auf eine Gesamtsumme von zwei Milliarden Kronen, ein anderer klagt, dass die Verteidigung auf keinerlei Briefe und Anfragen antwortet, obwohl dies vom Gesetz vorgeschrieben ist und wieder ein anderer weist darauf hin, dass der Antrag des Militärs gravierende Fehler aufweist, die die Situation beschönigen.
Besonders bedeutend ist jedoch, dass selbst die Regionalregierung von Västra Götaland, die den ursprünglichen Antrag genehmigte, nun bemerkt, dass 70 Nächte im Jahr nachts geschossen werden darf eine übertrieben hohe Anzahl ist und 25 Nächte die äußerste Grenze seien. Die Stadt Göteborg unterstreicht, dass der Lärmpegel bei den Schießübungen über das erlaubte Maß hinausreicht und bis zu 80 dB statt der angeraten 65 dB in Erholungsgebieten erreicht, und dies 115 Tagen im Jahr bei 416 Schüssen pro Stunde, beziehungsweise ein Schuss alle neun Sekunden.
Herbert Kårlin
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