In ganz Schweden kann man in jedem Alter noch ein Studium beginnen, vorausgesetzt man hat die Hochschulreife oder meistert die Hochschulprüfung. Und in ganz Schweden kann man während seines Studiums in einem Studentenwohnheim wohnen. In ganz Schweden? Nein, eine Stadt macht hierbei eine Ausnahme, denn in Göteborg werden nur Studenten, die mindestens 17 Jahre alt sind und maximal 48 Jahre erreicht haben, als Mieter akzeptiert.
Als sich nun ein 49-jähriger Nordschwede, der im Herbst ein Studium in Göteborg beginnt, auf die Warteliste der SGS Studentenwohnheime der Stadt setzen wollte, wurde er aus Altersgründen abgelehnt. Nun muss der Diskriminierungsombudsmann entscheiden, ob sich Göteborg dabei legal verhält oder bei dieser Ablehnung gegen die geltenden Gesetze verstößt.
Während der Betroffene der Meinung ist, dass die Ablehnung eindeutig eine Altersdiskriminierung ist, ist sich die Geschäftsführung der SGS Studentenwohnheime keiner Schuld bewusst und argumentiert, dass die Wohnsituation für Studenten in Göteborg katastrophal ist und sie daher Auswahlkriterien einführen musste nach denen jüngere Studenten bevorzugt werden. Genau genommen hoffen die SGS, dass der Ombudsmann den Fall gar nicht erst aufnimmt, da damit alle Probleme des Unternehmens beseitigt wären und Studenten über 48 in aller Zukunft nach einer privaten Untermiete suchen müssten.
Als sich nun ein 49-jähriger Nordschwede, der im Herbst ein Studium in Göteborg beginnt, auf die Warteliste der SGS Studentenwohnheime der Stadt setzen wollte, wurde er aus Altersgründen abgelehnt. Nun muss der Diskriminierungsombudsmann entscheiden, ob sich Göteborg dabei legal verhält oder bei dieser Ablehnung gegen die geltenden Gesetze verstößt.
Während der Betroffene der Meinung ist, dass die Ablehnung eindeutig eine Altersdiskriminierung ist, ist sich die Geschäftsführung der SGS Studentenwohnheime keiner Schuld bewusst und argumentiert, dass die Wohnsituation für Studenten in Göteborg katastrophal ist und sie daher Auswahlkriterien einführen musste nach denen jüngere Studenten bevorzugt werden. Genau genommen hoffen die SGS, dass der Ombudsmann den Fall gar nicht erst aufnimmt, da damit alle Probleme des Unternehmens beseitigt wären und Studenten über 48 in aller Zukunft nach einer privaten Untermiete suchen müssten.
Herbert Kårlin
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