Donnerstag, 24. Oktober 2013

Göteborg darf billige Bauunternehmen diskriminieren

Die Freude von vier Bauunternehmen, die von Göteborg wegen ihren billigen Angeboten zur Seite gelegt wurden, da sie in den Augen der Stadt entweder in irgend einer Weise illegale Arbeiter beschäftigten, durch den geringen Preis einen Konkurs riskierten oder auf andere Weise als unseriös betrachtet wurden, und deswegen erfolgreich vor das Amtsgericht gezogen waren, war von kurzer Dauer, da das Landgericht in Göteborg nun das Urteil aufhob und der Stadt in voller Linie zustimmte.


Das Urteil des Kammergerichts (Landgericht), das erst vor kurzem auch erklärte, dass die Jugend heute so freizügig ist, dass Frauen, die heimlich beim Sex gefilmt werden kaum Rechte haben, hat damit ein Grundprinzip geschaffen, das zum Nachteil der Steuerzahler führt und jeder Gemeinde erlaubt unliebsame billige Angebote von Unternehmen abzulehnen und diese einer kriminellen Aktivität zu verdächtigen. Das Gericht in Göteborg wendet mit seinem Urteil sämtliche Prinzipien der bisherigen Beweislasten um und erlaubt Städten Auftragvergaben, die eine Vetternwirtschaft erleichtern.

Auch wenn juristisch gesehen dieses Urteil keine Grundsatzentscheidung ist, da diese nur die oberste Gerichtsbarkeit schaffen kann, ist es üblich, dass Entscheidungen eines Landgerichts bei ähnlichen Verhandlungen in anderen Regionen des Landes herangezogen werden und Richter daher dazu neigen sich diesen Entscheidungen anzupassen, was für den Baumarkt in ganz Schweden verheerende Folgen haben kann, da es keine Unternehmen mehr geben wird, die so billig wie möglich arbeitet, sondern jede Kalkulation wird nach oben angepasst werden und den Steuerzahler sehr teuer zu stehen kommen.

Copyright: Herbert Kårlin

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