Auch wenn die schwedischen Gesetz jeden Ladenbesitzer dazu verpflichten Waren in Schaufenstern deutlich sichtbar mit ihren Preisen auszuzeichnen, sucht man in jedem dritten Laden Göteborgs vergeblich diese Angabe, auch wenn sich diese Situation in den letzten Jahren bereits geringfügig verbesserte. Selbst die vom Gesetz vorgesehenen Strafen in Höhe von bis zu 200.000 Kronen scheinen vielen Ladenbesitzern keinen Schreck einzuflößen.
Als die Verbraucherberatung Göteborgs im vergangenen Jahr 321 Läden in und am Rande Göteborgs nach der Preisauszeichnung im Schaufenster untersuchte, konnte man bei über 100 der Läden entweder keine Preise finden, oder aber sie waren so angebracht, dass sie von der Straße aus nicht zu lesen waren. Sämtliche dieser Geschäfte wurden daher von der Beratungsstelle abgemahnt, in der Hoffnung, dass die schriftliche Verwarnung positive Folgen zeigen würde.
Als die Verbraucherberatung nun kürzlich erneut die Runde machte und die Schaufenster der abgemahnten Gesetzesbrecher aufsuchte, mussten die Kontrolleure feststellen, dass sich 76 unter ihnen nicht das Geringste um die Abmahnung kümmerten, sondern die Besitzer der Meinung waren, dass man besser ohne Preisangabe verkauft, da man Kunden persönlich besser von einer Ware überzeugen kann. Dieses Mal verzichteten die Kontrolleure allerdings auf eine Verwarnung, sondern sie haben sämtliche Geschäfte beim Verbraucheramt angezeigt, vermutlich die einzige Möglichkeit diese zur Preisauszeichnung zu zwingen.
Als die Verbraucherberatung Göteborgs im vergangenen Jahr 321 Läden in und am Rande Göteborgs nach der Preisauszeichnung im Schaufenster untersuchte, konnte man bei über 100 der Läden entweder keine Preise finden, oder aber sie waren so angebracht, dass sie von der Straße aus nicht zu lesen waren. Sämtliche dieser Geschäfte wurden daher von der Beratungsstelle abgemahnt, in der Hoffnung, dass die schriftliche Verwarnung positive Folgen zeigen würde.
Als die Verbraucherberatung nun kürzlich erneut die Runde machte und die Schaufenster der abgemahnten Gesetzesbrecher aufsuchte, mussten die Kontrolleure feststellen, dass sich 76 unter ihnen nicht das Geringste um die Abmahnung kümmerten, sondern die Besitzer der Meinung waren, dass man besser ohne Preisangabe verkauft, da man Kunden persönlich besser von einer Ware überzeugen kann. Dieses Mal verzichteten die Kontrolleure allerdings auf eine Verwarnung, sondern sie haben sämtliche Geschäfte beim Verbraucheramt angezeigt, vermutlich die einzige Möglichkeit diese zur Preisauszeichnung zu zwingen.
Copyright: Herbert Kårlin
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