In drei Instanzen kämpfte eine jüdische Familie Göteborgs, die der jüdisch orthodoxen Richtung Chabad Lubavitch angehört, dafür, dass ihre vier Töchter im Alter zwischen neun und fünfzehn Jahren per Fernschule zu Hause unterrichtet werden dürfen, da das übliche Schulsystem in Schweden nicht mit ihren Glaubensregeln zu vereinbaren sei, eine Möglichkeit, die besteht, wenn eine Familie tatsächlich außerordentliche Probleme nachweisen kann.
In der ersten Instanz wurde der Antrag der Familie abgelehnt, da es nach dem Gericht keinen Grund dafür gab, dass die vier Mädchen in einer staatlichen Schule nicht ihrem Glauben nachgehen könnten und das entsprechende Essen geboten bekämen. Die zweite Instanz hob das Urteil auf und sah gewisse Probleme bei einem normalen Unterricht. Die oberste Verwaltungsgericht kam nun zur endgültigen Entscheidung, dass die vier Kinder in eine normale Schule gehen müssen und nicht zu Hause unterrichtet werden dürfen, zumal der Lehrplan der Fernschule nicht dem schwedischen System entspricht und die angegeben Gründe kein Hindernis darstellen.
Nach den Eltern der Mädchen gibt es auf der ganzen Welt kein jüdisches Kind dieser Glaubensrichtung, das in eine öffentliche Schule geht, da hier die Geschlechter getrennt unterrichtet werden müssen, regelmäßig gebetet werden muss und nur koscheres Essen zu sich genommen werden darf, was Göteborg wohl kaum bieten kann. Der Vater der Kinder erklärte noch vor der Verhandlung, dass die Familie Schweden verlassen wird wenn das Gericht den Fernunterricht ablehnt. Da es sich bei diesem Urteil um das erste seiner Art handelt, ist es richtungsweisend für zukünftige Verhandlungen.
In der ersten Instanz wurde der Antrag der Familie abgelehnt, da es nach dem Gericht keinen Grund dafür gab, dass die vier Mädchen in einer staatlichen Schule nicht ihrem Glauben nachgehen könnten und das entsprechende Essen geboten bekämen. Die zweite Instanz hob das Urteil auf und sah gewisse Probleme bei einem normalen Unterricht. Die oberste Verwaltungsgericht kam nun zur endgültigen Entscheidung, dass die vier Kinder in eine normale Schule gehen müssen und nicht zu Hause unterrichtet werden dürfen, zumal der Lehrplan der Fernschule nicht dem schwedischen System entspricht und die angegeben Gründe kein Hindernis darstellen.
Nach den Eltern der Mädchen gibt es auf der ganzen Welt kein jüdisches Kind dieser Glaubensrichtung, das in eine öffentliche Schule geht, da hier die Geschlechter getrennt unterrichtet werden müssen, regelmäßig gebetet werden muss und nur koscheres Essen zu sich genommen werden darf, was Göteborg wohl kaum bieten kann. Der Vater der Kinder erklärte noch vor der Verhandlung, dass die Familie Schweden verlassen wird wenn das Gericht den Fernunterricht ablehnt. Da es sich bei diesem Urteil um das erste seiner Art handelt, ist es richtungsweisend für zukünftige Verhandlungen.
Herbert Kårlin
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