Nachdem im Laufe der letzten Monate immer seltener starke Laserpointer in gefährlicher Weise von Jugendlichen in Göteborg und dem Västra Götaland eingesetzt wurden, beginnen sich die Vorfälle wieder zu mehren, da die ersten Jugendlichen von Auslandsaufenthalten zurückkommen und die dort erworbenen Laserpointer nun zum Spielen oder Blenden verwenden.
Ein Großteil der neuen Vorfälle beruht auf Unachtsamkeit, da man in mehreren Ländern auch Laserpointer mit einer Stärke von über fünf Milliwatt problemlos kaufen kann. So musste der Fall eines nicht strafmündigen Kindes aus Kristineberg nun dem Jugendamt übergeben werden, da das Kind durch sein Spiel mit einem grünen Laserpointer vom Balkon aus einen Straftatbestand erfüllte. Der Junge war erst mit seiner Mutter von einem Auslandsaufenthalt mit seinem Laserpointer zurückgekommen. Beide kannten die Gefahr des „Spielzeugs“ nicht.
Seit dem 1. Mai 2009 werden grüne Laser mit einer Stärke von über fünf Milliwatt in Schweden als Waffe betrachtet und dürfen ohne besondere Genehmigung nicht auf offentlichen Plätzen benutzt werden, da das Blenden mit grünen Laserpointern dauernde Augenschäden herbeiführen können. Diese Art von Laserpointern sind in Schweden daher auch nicht mehr frei verkäuflich und dürfen auch nicht ohne Genehmigung eingeführt werden.
Ein Großteil der neuen Vorfälle beruht auf Unachtsamkeit, da man in mehreren Ländern auch Laserpointer mit einer Stärke von über fünf Milliwatt problemlos kaufen kann. So musste der Fall eines nicht strafmündigen Kindes aus Kristineberg nun dem Jugendamt übergeben werden, da das Kind durch sein Spiel mit einem grünen Laserpointer vom Balkon aus einen Straftatbestand erfüllte. Der Junge war erst mit seiner Mutter von einem Auslandsaufenthalt mit seinem Laserpointer zurückgekommen. Beide kannten die Gefahr des „Spielzeugs“ nicht.
Seit dem 1. Mai 2009 werden grüne Laser mit einer Stärke von über fünf Milliwatt in Schweden als Waffe betrachtet und dürfen ohne besondere Genehmigung nicht auf offentlichen Plätzen benutzt werden, da das Blenden mit grünen Laserpointern dauernde Augenschäden herbeiführen können. Diese Art von Laserpointern sind in Schweden daher auch nicht mehr frei verkäuflich und dürfen auch nicht ohne Genehmigung eingeführt werden.
Herbert Kårlin
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