Nachdem der Justitieombudsmannen die Zwangsausweisung von 26 rumänischen Bettlern durch die Stockholmer Polizei auf das härteste kritisierte, da diese Ausweisungen jeden rechtlichen Grundsatzes widersprechen, da in Schweden weder das Betteln verboten ist, noch europäische Bürger bei einem Kurzaufenthalt von bis zu drei Monaten ausgewiesen werden dürfen.
Diese Entscheidung belegt auch, dass die Zwangsausweisung von 15 Bettlern aus Göteborg während der letzten drei Jahre unrechtmäßig waren. Im Jahre 2010 wurden aus Göteborg drei rumänische, bettelnde Frauen ausgewiesen und zwei Jahre davor zwölf Bettler aus Slovakien. Bereits Ende 2010 kam dann in Göteborg die Diskussion über die Unrechtsmäßigkeit dieser Ausweisungen auf und sie wurden eingestellt.
Der Erfolg der Ausweisungen von Bettlern war bereits nach den ersten Zwangsausweisungen in Frage gestellt worden, da jeder Europäer bereits wenige Tage nach der Ausweisung wieder in Schweden oder in andere europäische Länder für drei Monate einreisen konnten und manche der Bettler bereits selbst Opfer krimineller Organisationen waren.
Diese Entscheidung belegt auch, dass die Zwangsausweisung von 15 Bettlern aus Göteborg während der letzten drei Jahre unrechtmäßig waren. Im Jahre 2010 wurden aus Göteborg drei rumänische, bettelnde Frauen ausgewiesen und zwei Jahre davor zwölf Bettler aus Slovakien. Bereits Ende 2010 kam dann in Göteborg die Diskussion über die Unrechtsmäßigkeit dieser Ausweisungen auf und sie wurden eingestellt.
Der Erfolg der Ausweisungen von Bettlern war bereits nach den ersten Zwangsausweisungen in Frage gestellt worden, da jeder Europäer bereits wenige Tage nach der Ausweisung wieder in Schweden oder in andere europäische Länder für drei Monate einreisen konnten und manche der Bettler bereits selbst Opfer krimineller Organisationen waren.
Herbert Kårlin
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen