Wer in Göteborg bei einer Feier etwas zu viel trinkt, in der Schlange vor einer Kneipe unangenehm auffällt oder in anderer Weise die öffentliche Ordnung stört, muss nicht mehr unbedingt mit einer Nacht in der Zelle oder langen Verhören rechnen, sondern eher damit, dass er von der Polizei bis zu zehn Kilometer in die freie Natur transportiert wird und von dort aus seinen Weg zurückfinden muss. Pech ist nur, wenn der Betroffene zu betrunken ist um die Strecke gehen zu können oder ihm etwas zustößt.
Während früher vor allem stark angetrunkene Hooligans von dieser Methode betroffen waren, so kann es mittlerweile jeden treffen, der einem Polizeibeamten etwas suspekt vorkommt. Vor sechs Jahren zählte man im Västra Götaland insgesamt noch 360 dieser Fälle pro Jahr, aber mittlerweile stieg die Zahl bereits auf 1240 Personen an, was bedeutet, dass pro Nacht mindesten drei Personen irgendwo in der freien Natur von Polizisten ausgesetzt werden. Und die Tendenz ist weiterhin steigend.
Nach dem Polizeigesetz Paragraf 13 ist diese Methode vollkommen legal und kann von jedem Beamten nach freier Entscheidung angewandt werden, was natürlich auch dazu führt, dass es immer wieder zu irrsinnigen Entscheidungen kommt und der Gesetzeshüter Menschen, die eher Hilfe benötigen, Gefahren aussetzt. Nach dem schwedischen Staatsradio klagen auch immer mehr Betroffene darüber, dass sie bei diesen Fahrten Angst vor Misshandlung hatten und nicht erfuhren was die Beamten mit ihnen eigentlich vor hatten. Unklar ist natürlich auch wann das Gesetz eigentlich tatsächlich sinnvoll angewendet werden kann, was nur eine klare Untersuchung aller Fälle und eindeutige Regeln klären können.
Während früher vor allem stark angetrunkene Hooligans von dieser Methode betroffen waren, so kann es mittlerweile jeden treffen, der einem Polizeibeamten etwas suspekt vorkommt. Vor sechs Jahren zählte man im Västra Götaland insgesamt noch 360 dieser Fälle pro Jahr, aber mittlerweile stieg die Zahl bereits auf 1240 Personen an, was bedeutet, dass pro Nacht mindesten drei Personen irgendwo in der freien Natur von Polizisten ausgesetzt werden. Und die Tendenz ist weiterhin steigend.
Nach dem Polizeigesetz Paragraf 13 ist diese Methode vollkommen legal und kann von jedem Beamten nach freier Entscheidung angewandt werden, was natürlich auch dazu führt, dass es immer wieder zu irrsinnigen Entscheidungen kommt und der Gesetzeshüter Menschen, die eher Hilfe benötigen, Gefahren aussetzt. Nach dem schwedischen Staatsradio klagen auch immer mehr Betroffene darüber, dass sie bei diesen Fahrten Angst vor Misshandlung hatten und nicht erfuhren was die Beamten mit ihnen eigentlich vor hatten. Unklar ist natürlich auch wann das Gesetz eigentlich tatsächlich sinnvoll angewendet werden kann, was nur eine klare Untersuchung aller Fälle und eindeutige Regeln klären können.
Herbert Kårlin
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