Im Jahre 2010 verlangte die Polizei erstmals seine Einsatzkosten während des Göteborger Kulturfestes, da die Polizei das Festival als kommerzielles Ereignis betrachtet. Während jedoch im ersten Jahr nur 25 Prozent der tatsächlichen Kosten gefordert waren und die Summe dadurch nur 100.000 Kronen ausmachte, müssen mittlerweile die Gesamtkosten bezahlt werden, was bei den Preissteigerungen nun nahezu 500.000 Kronen pro Kulturfest ausmacht.
Göteborg hatte gegen diese Forderungen Einspruch eingelegt, da die Stadt davon ausgeht, dass das Kulturfest nicht gewinnbringend ist, da bei den einzelnen Veranstaltungen keinerlei Eintritt bezahlt werden muss. Nun hat das oberste Verwaltungsgericht, nach Überprüfung aller vorgelegter Unterlagen, entschieden, dass das Kulturfest einen Mehrwert für die Stadt schafft und damit, zumindest indirekt, ein Gewinn angestrebt wird. Nach dieser Entscheidung muss die Stadt nun die Rechnungen für die Polizeieinsätze bezahlen. Entscheidend für das Urteil war indes nicht, ob tatsächlich ein Gewinn erwirtschaftet wurde oder nicht, sondern es wurde das Ziel der Veranstaltung nach Gesetzeslage bewertet.
Nun geht diese Entscheidung zurück an das Kammergericht, das in letzter Instanz nochmals über den Fall entscheiden muss. Obwohl der Ausgang dieser Verhandlung nahezu klar liegt, hofft die Stadt mit neuen Argumenten noch die letzten Möglichkeiten auszuschöpfen und die Rechtsanwälte suchen nach Lücken im Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts. Sollte, wie zu erwarten, Göteborg auch im Kammergericht unterliegen, so hat dies auch für andere Veranstaltungen der Stadt und des Västra Götalands bedeutende Folgen, da damit die Kosten einiger Veranstaltungen bedeutend in die Höhe getrieben werden.
Göteborg hatte gegen diese Forderungen Einspruch eingelegt, da die Stadt davon ausgeht, dass das Kulturfest nicht gewinnbringend ist, da bei den einzelnen Veranstaltungen keinerlei Eintritt bezahlt werden muss. Nun hat das oberste Verwaltungsgericht, nach Überprüfung aller vorgelegter Unterlagen, entschieden, dass das Kulturfest einen Mehrwert für die Stadt schafft und damit, zumindest indirekt, ein Gewinn angestrebt wird. Nach dieser Entscheidung muss die Stadt nun die Rechnungen für die Polizeieinsätze bezahlen. Entscheidend für das Urteil war indes nicht, ob tatsächlich ein Gewinn erwirtschaftet wurde oder nicht, sondern es wurde das Ziel der Veranstaltung nach Gesetzeslage bewertet.
Nun geht diese Entscheidung zurück an das Kammergericht, das in letzter Instanz nochmals über den Fall entscheiden muss. Obwohl der Ausgang dieser Verhandlung nahezu klar liegt, hofft die Stadt mit neuen Argumenten noch die letzten Möglichkeiten auszuschöpfen und die Rechtsanwälte suchen nach Lücken im Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts. Sollte, wie zu erwarten, Göteborg auch im Kammergericht unterliegen, so hat dies auch für andere Veranstaltungen der Stadt und des Västra Götalands bedeutende Folgen, da damit die Kosten einiger Veranstaltungen bedeutend in die Höhe getrieben werden.
Herbert Kårlin
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