Obwohl es seit dem 1. Juli 2011 in Schweden ein Gesetz gibt nach dem jede Schule des Landes über eine Bibliothek verfügen muss, stellte die Schulinspektion in Göteborg bei einer Kontrolle im letzten Jahr fest, dass sich rund 20 Prozent der knapp 100 Grundschulen in Göteborg nicht um das Gesetz kümmern und bisher nicht einmal geplant hatten in absehbarer Zeit eine Schulbibliothek einzurichten.
Als nun die Grundschulen in Göteborg erneut vom Schulamt überprüft wurden, stellten die Prüfer fest, dass sich bisher kaum etwas verbessert hat. Dieses Mal kamen die Schulen jedoch nicht mit einer harmlosen Warnung aus, sondern das Schulamt machte den Direktoren der Schulen zur Auflage innerhalb von drei Monaten entweder eine Bibliothek einzurichten oder einen klaren Plan vorzulegen, der aussagt warum es noch keine Bibliothek gibt und bis wann diese nun definitiv eingerichtet werden kann.
Für so manchen Schuldirektor bedeutet diese Auflage allerdings das dafür nötige Geld von anderen Bereichen abzuziehen, die in ihren Augen für einen guten Unterricht notwendiger sind als eine vermutlich sehr kleine Bibliothek, die nicht nur einen finanziellen Aufwand mit sich führt, sondern auch zusätzliche Arbeitszeiten und einen Raum benötigt. Leider handelt es sich bei dem neuen Gesetz um eine Auflage, die jede einzelne Schule betrifft, wobei nicht in Erwägung gezogen wird eine rotierende Bibliothek einzurichten, die es erlauben würde, dass jeder Schüler Zugang zu einer weitaus größeren Auswahl an Bücher kommt als in einer Minimalbibliothek.
Als nun die Grundschulen in Göteborg erneut vom Schulamt überprüft wurden, stellten die Prüfer fest, dass sich bisher kaum etwas verbessert hat. Dieses Mal kamen die Schulen jedoch nicht mit einer harmlosen Warnung aus, sondern das Schulamt machte den Direktoren der Schulen zur Auflage innerhalb von drei Monaten entweder eine Bibliothek einzurichten oder einen klaren Plan vorzulegen, der aussagt warum es noch keine Bibliothek gibt und bis wann diese nun definitiv eingerichtet werden kann.
Für so manchen Schuldirektor bedeutet diese Auflage allerdings das dafür nötige Geld von anderen Bereichen abzuziehen, die in ihren Augen für einen guten Unterricht notwendiger sind als eine vermutlich sehr kleine Bibliothek, die nicht nur einen finanziellen Aufwand mit sich führt, sondern auch zusätzliche Arbeitszeiten und einen Raum benötigt. Leider handelt es sich bei dem neuen Gesetz um eine Auflage, die jede einzelne Schule betrifft, wobei nicht in Erwägung gezogen wird eine rotierende Bibliothek einzurichten, die es erlauben würde, dass jeder Schüler Zugang zu einer weitaus größeren Auswahl an Bücher kommt als in einer Minimalbibliothek.
Herbert Kårlin
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