Mittwoch, 19. Oktober 2011

Polizei fordert von Göteborg Bezahlung der Einsätze

Als die Polizei dem Subunternehmen der Stadt Treffpunkt AB eine Rechnung über 100.000 Kronen für die Bewachung des Kulturfestivals 2010, ein Viertel der tatsächlichen Kosten, schickte, ging die Stadt vor Gericht, verlor in erster Instanz und gewann in zweiter Instanz, da das Kammergericht erklärte, dass es sich beim Kulturkalaset um eine nicht gewinnträchtige Veranstaltung handelt.

Nun hat die Göteborger Polizei einen Antrag beim Verwaltungsgerichtshof gestellt diese letzte Entscheidung zu überprüfen, zumal nun zwei Kammergerichte bei ähnlichen Veranstaltungen in unterschiedlichen Orten unterschiedlich entschieden haben, es aber nötig ist einem klaren Grundsatz zu folgen, der für ganz Schweden identisch ist. Einer der Streitpunkte ist vor allem die Firmenform des Göteborger Unternehmens, das als Aktiengesellschaft eingetragen ist, auch wenn die Gesamteinlage aus der städtischen Kasse, bzw. dem Subunternehmen Göteborg & Co. stammt.

Der Verwaltungsgerichtshof soll nun auch feststellen was der Begriff „Gewinn“ bei kulturellen Veranstaltungen bedeutet, da dies bisher ebenfalls nicht juristisch geklärt ist. Sollte der Verwaltungsgerichtshof den Fall aufnehmen, was wegen der unterschiedlichen Entscheidungen der Kammergerichte wahrscheinlich ist, so riskiert Göteborg in Zukunft für jedes Kulturfestival eine Rechnung zwischen 500.000 und einer Million Kronen für die polizeiliche Bewachung zu erhalten und bezahlen zu müssen.

Herbert Kårlin

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