Seit diesem Herbst haben sich die Kindergärten in Askim-Frölunda-Högsbo, einem grösseren Stadtteil Göteborgs, dazu entschlossen Gruppen- und Einzelbilder ganz zu verbieten. Als Ursache findet man mehrere Gründe, unter andrem, dass dies Eltern indirekt zum Kauf von Bildern zwingt, die sich diese Ausgabe teilweise nicht leisten können, zum anderen weil das Fotografieren nicht als Unterricht betrachtet werden kann, aber auch, weil dadurch Kinder mit geschützter Identität auf Bildern erscheinen können.
Insbesondere die dafür angeheuerten Schulfotografen, die in der Regel nur mündliche Verträge mit den Kindergärten haben und erst kutz vor dem neuen Kindergartenjahr vom Verbot unterrichtet wurden, zeigen sich über diese Massnahme stark verärgert, denn für viele war dies eine wichtige Einnahme zum Herbstbeginn. Mehrere Fotografen halten das Verbot zudem für völlig unsinnig, da sie seit 25 Jahren die Kinder fotografierten und nicht verstehen wollen, dass sich Verhältnisse ändern können.
Problematisch wird nun allerdings der Punkt mit den Verträgen, denn weder die Leitungen der Kindergärten noch die Fotografen wissen ob sie nun eine Entschädigung zahlen müssen, beziehungsweise ein Anrecht darauf haben, da die Kosten bisher durch den Kauf der Bilder von den Eltern übernommen wurden, die jedoch keinerlei Abkomen mit einem der Fotografen haben. Unter Umständen müssen nun die Gerichte darüber entscheiden, denn die Fotografen hatten natürlich bereits ihre Zeiten für Kindergärten eingeteilt und dadurch einen bedeutenden Verdienstausfall.
Insbesondere die dafür angeheuerten Schulfotografen, die in der Regel nur mündliche Verträge mit den Kindergärten haben und erst kutz vor dem neuen Kindergartenjahr vom Verbot unterrichtet wurden, zeigen sich über diese Massnahme stark verärgert, denn für viele war dies eine wichtige Einnahme zum Herbstbeginn. Mehrere Fotografen halten das Verbot zudem für völlig unsinnig, da sie seit 25 Jahren die Kinder fotografierten und nicht verstehen wollen, dass sich Verhältnisse ändern können.
Problematisch wird nun allerdings der Punkt mit den Verträgen, denn weder die Leitungen der Kindergärten noch die Fotografen wissen ob sie nun eine Entschädigung zahlen müssen, beziehungsweise ein Anrecht darauf haben, da die Kosten bisher durch den Kauf der Bilder von den Eltern übernommen wurden, die jedoch keinerlei Abkomen mit einem der Fotografen haben. Unter Umständen müssen nun die Gerichte darüber entscheiden, denn die Fotografen hatten natürlich bereits ihre Zeiten für Kindergärten eingeteilt und dadurch einen bedeutenden Verdienstausfall.
Copyright: Herbert Kårlin