Sonntag, 20. Oktober 2013

Der Wanderweg Bohusleden schafft Probleme

Der 370 Kilometer lange Bohusleden, der von Lindome im Süden Göteborgs bis Strömstad geht und vor allem wegen seiner vielfältigen Vegetation bekannt ist, wurde nun auf einer neun Kilometer langen Strecke zu einem Streitobjekt, da sich der Besitzer des Grundes nun an die Gemeinde gewandt hat und diese aufforderte drei Rastplätze auf der Strecke umgehend zu beseitigen.

In der Tat gilt das Jedermannsrecht (Allemansrätt) lediglich für die Passage, die der Grundbesitzer den Wanderern auch nicht nehmen will, nicht jedoch für alle andere Einrichtungen wie Grillplätze, Regenschutz, Rastplatz oder andere Einrichtungen. Um diese einzurichten und zu unterhalten ist die Genehmigung des Grundbesitzers einzuholen. Ohne dessen Zustimmung darf auch nicht der kleinste Schutz am Rande des Weges aufgebaut werden.

In den letzten Jahren wurden die Klagen von Besitzern gegen diese Zusatzeinrichtungen, die den Wanderern eine große Hilfe sind, immer häufiger, da sich immer mehr Wanderer nicht um das Allemansrätt kümmern und bei Picknicks ihre Bedürfnisse in Seen erledigen, Abfall in der Umgebung der Schutzräume zurücklassen und selbst Holz für Lagerfeuer stehlen. Der Schritt des Grundbesitzers ist daher verständlich und kann der erste Schritt dazu sein, dass auch andere Rastplätze entlang des Bohusleden abgebaut werden müssen, es sei denn, dass sich Wanderer wieder daran erinnern, dass das Jedermannsrecht nicht nur ein Vorteil ist, sondern auch Pflichten mit sich führt.

Copyright: Herbert Kårlin

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