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Sonntag, 20. Oktober 2013

Der Wanderweg Bohusleden schafft Probleme

Der 370 Kilometer lange Bohusleden, der von Lindome im Süden Göteborgs bis Strömstad geht und vor allem wegen seiner vielfältigen Vegetation bekannt ist, wurde nun auf einer neun Kilometer langen Strecke zu einem Streitobjekt, da sich der Besitzer des Grundes nun an die Gemeinde gewandt hat und diese aufforderte drei Rastplätze auf der Strecke umgehend zu beseitigen.

In der Tat gilt das Jedermannsrecht (Allemansrätt) lediglich für die Passage, die der Grundbesitzer den Wanderern auch nicht nehmen will, nicht jedoch für alle andere Einrichtungen wie Grillplätze, Regenschutz, Rastplatz oder andere Einrichtungen. Um diese einzurichten und zu unterhalten ist die Genehmigung des Grundbesitzers einzuholen. Ohne dessen Zustimmung darf auch nicht der kleinste Schutz am Rande des Weges aufgebaut werden.

In den letzten Jahren wurden die Klagen von Besitzern gegen diese Zusatzeinrichtungen, die den Wanderern eine große Hilfe sind, immer häufiger, da sich immer mehr Wanderer nicht um das Allemansrätt kümmern und bei Picknicks ihre Bedürfnisse in Seen erledigen, Abfall in der Umgebung der Schutzräume zurücklassen und selbst Holz für Lagerfeuer stehlen. Der Schritt des Grundbesitzers ist daher verständlich und kann der erste Schritt dazu sein, dass auch andere Rastplätze entlang des Bohusleden abgebaut werden müssen, es sei denn, dass sich Wanderer wieder daran erinnern, dass das Jedermannsrecht nicht nur ein Vorteil ist, sondern auch Pflichten mit sich führt.

Copyright: Herbert Kårlin

Samstag, 26. Juni 2010

Göteborger Strände immer unzugänglicher

Nach schwedischen Gesetzen muss der Strandstreifen, bis auf sehr wenige Ausnahmen, der Allgemeinheit zugängig sein, sowohl zu einem ausgedehnten Standspaziergang als auch um dort ein Picknick zu machen. Da die Einzelperson zwischen einem offiziellen Schild Privatbesitz und einem, das ein Hausbesitzer ungenehmigt aufstellt, keinen Unterschied sehen kann, ist die Stadt für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zuständig und muss darauf dringen, dass ungenehmigte Schilder beseitigt werden.

In diesem Rahmen geschieht jedoch in Göteborg immer weniger, da sich der Stadtrat selten mit den reichsten Bewohnern der Stadt anlegen wollen, die diese Grundstücke am Strand besitzen. Einmal davon abgesehen, dass es oft keinen ersichtlichen Wanderweg entlang des Strandes gibt stößt man mittlerweile auch auf Gartentore, Verbotsschilder und künstlich errichtete Hindernisse, die eindeutig das Recht sämtlicher Bürger und Besucher Göteborgs illegal beschneiden.

Noch schwieriger wird die Situation mit kleineren Bootssteg, die oft von Privatpersonen angelegt wurden, denn außer offiziellen Anlegestellen, die verwaltet werden und mit Toilette, Wasserversorgung und anderen Annehmlichkeiten versehen sind, fallen Bootsstege unter das Jedermannsrecht (Allemansrätten), was bedeutet, dass jedes Freizeitboot dort anlegen darf, was dann in der Realität jedoch oft zu Auseinandersetzungen führt. Um die Situation nicht eines Tages eskalieren zu lassen ist es dringend notwendig, dass die Stadt Göteborg schnellstmöglich wieder dafür sorgt, den Strand der Allgemeinheit auch tatsächlich zugängig zu machen.

Herbert Kårlin