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Montag, 1. August 2011

Schutzjagd auf Seehunde im Västra Götaland

Ab heute beginnt an der Küste des Västra Götalands die Schutzjagd auf Seehunde (Phoca vitulina), deren Anzahl nach dem Jägerverband bei mindestens 20.000 Tieren an der gesamten Westküste liegt, nach dem Umweltsamt bei etwa 15.000, aber deren Zahl auch noch etwas tiefer liegen kann. Sicher ist, dass sich die Bevölkerung mittlerweile vollständig erholt hat und wieder wächst.

Obwohl die Jäger das Töten von 240 Tieren forderten, erfolgte vom Umweltsamt im Västra Götaland nur eine Genehmigung für 50 Tiere und in Halland für weitere 40 Tiere. Als Argument für die Schutzjagd gilt insbesondere, dass die Seehunde, nach Aussage der Berufsfischer, jährlich einen Schaden von über 50 Millionen Kronen anrichten.

Die Schutzjagd auf Seehunde im Västra Götaland findet bis zum 31. Dezember des Jahres statt, allerdings im Rahmen der zugelassenen Quote. Die Jagdverbände klagen jedoch, dass die Jagd auf Seehunde erneut nur von Land aus erfolgen darf und nicht, wie in anderen Ländern, von Booten aus. In Schweden dürfen nur Berufsfischer unter gewissen Bedingungen und nach Sondergenehmigung vom Boot aus einen Seehund erlegen.

Herbert Kårlin

Samstag, 30. April 2011

Seehunde dürfen vor Göteborgs Küste erlegt werden

Das Amt für Umweltschutz genehmigte für dieses Jahr an der Westküste eine Schutzjagd auf 90 Seehunde (Phoca vitulina), wobei 40 Tiere in Halland und 50 Tiere im Västra Götaland während der offiziellen Jagdzeiten erlegt werden dürfen. Ausgenommen sind Schutzgebiete, Gebiete, in denen die an der Westküste seltene Kegelrobbe vorkommt und wo die Seehundbevölkerung derzeit gezählt wird.

Ursache für die Genehmigung ist vor allem die steigende Population von Seehunden an der Westküste, die mittlerweile den Fischfang bedroht, da sich bereits zahlreiche Seehunde vor der Küste Göteborgs auf Aale, die in Reusen gefangen wurden, spezialisiert haben und dabei die Fangausrüstung der Berufsfischer zerstören.

Da in Europa sehr starke Beschränkungen auf dem Verkauf von Seehundprodukten liegen, dürfen die Felle der Tiere nur bei Vorlegung einer Sondergenehmigung der Regionalregierung verkauft werden aus der hervorgeht, dass die Seehunde auf eine reguläre und zulässige Art getötet wurden.

Herbert Kårlin