Mittwoch, 20. Februar 2013

Studentenwohnung in Göteborg nur bei Erfolg

Da in den vergangenen Jahren sehr häufig Studentenwohnungen auch von Personen benutzt wurden, die keinerlei Rechte darauf hatten, begannen im vergangenen Herbst auch die Verantwortlichen der Studentenwohnungen für Studenten der Technischen Hochschule Chalmers in Göteborg die Berechtigung in regelmäßigem Abstand zu überprüfen, allerdings, wie die Universität Stockholm, auf eine automatisierte Weise durch eine Abfrage der universitären Database Ladok.

Zu Beginn jeden Semestern geht daher eine Anfrage an die Database bei der überprüft wird ob der Student nicht nur an einer Universität eingetragen ist, sondern ob er auch mindestens 15 Hochschulpunkte erreicht hat (Erstsemester ausgenommen), eine Menge, die belegt, dass der Betroffene mit dem mindest nötigen Erfolg einem Hochschulstudium folgt. Wurde dieses Ziel nicht erreicht, so geht die Kündigung an den Mieter und er muss die Studentenwohnung verlassen.

Obwohl diese Überprüfung als solches in Schweden vollkommen legal ist, will die Dateninspektion unter Umständen Klage gegen die Vermietgesellschaft in Göteborg einreichen, da die Kontrolle ohne Wissen der Studenten erfolgt und automatisch stattfindet, was dem aktuellen schwedischen Datenschutzgesetz widerspricht. Die meisten Universitäten haben dieses Problem nicht, da sie zu jedem Semester schriftliche Belege von ihren Studenten fordern, was allerdings nicht der modernen Technik entspricht und die Bearbeitung verlangsamt.

Herbert Kårlin

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen