Sonntag, 22. Januar 2012

Kinder werden nach Röntgen von Zähnen ausgewiesen

Jedes Jahr werden in Göteborg mehrere einsamstehende Flüchtlingskinder ausgewiesen, weil das Ausländeramt ihr Alter nach dem Röntgen der Zähne hochstuft und sie als Erwachsene behandelt und sie in diesem Fall nicht mehr die gleichen Rechte wie Kinder haben. Die Alterseinstufung nach Zähnen kann nicht angefochten werden und führt daher zu einer endgültigen Entscheidung des Ausländeramts.

Die Altersbestimmung von Kindern nach der Entwicklung der Zähne wird in Schweden seit 1993 angewandt, ursprünglich allerdings zur Altersbestimmung bei Adoptivkindern und Kindern von Einwanderern. Das Göteborger Ausländeramt hat dann diese Methode bei Kindern, die ohne ihre Eltern in Schweden um Asyl ansuchen, übernommen, ohne die Methode auch nur eine Sekunde in Frage zu stellen.

Der Verband der schwedischen Zahnärzte kritisiert die Methode auf Äußerste, da man bei Kindern ab 14 die Röntgenmethode nicht mehr für eine sichere Altersbestimmung verwenden kann. Das zentrale Sozialamt Schwedens wollte daher bereits bis Mitte 2011 dem Ausländeramt neue Kriterien für die Altersbestimmung vorlegen, hat aber die Entscheidung immer wieder aufgeschoben, so dass es bis heute kein Datum gibt, wann einsamstehende Asyl-Kinder in Schweden nicht mehr wegen unsicheren Methoden ausgewiesen werden.

Herbert Kårlin

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