Sonntag, 11. November 2012

Unmündiger wird in Göteborg Beisitzer bei Gericht

Der juristische Ombudsman kritisiert das Göteborger Amtsgericht, weil es dort möglich war, dass eine für unmündig erklärte Person während sechs Verhandlungen als Beisitzer tätig werden konnte bevor der Vormund dies erfuhr und das Gericht davon unterrichten konnte. Dass eine Person, die selbst unter Vormundschaft steht über andere urteilen kann, dürfte auch in Schweden bisher einmalig sein und stellt die Rechtssicherheit des Landes in Frage.

Die betroffene Person war von den Sozialdemokraten des Stadtrats Göteborgs ernannt worden und daher vom Amtsgericht zu den Sitzungen geladen worden. Obwohl es rechtlich klare Bestimmungen darüber gibt wer vor Gericht Beisitzer werden kann, hatten es weder die Sozialdemokraten der Stadt noch das Amtsgericht für nötig gehalten Einblick in die Akte des zukünftigen Beisitzers zu werfen, was für die nachlässige Arbeit beider Organisationen spricht.

Da ein Beisitzer bei Gericht unter gewissen Umständen ein Urteil oder auch eine Zwangseinweisung in die Psychiatrie maßgeblich beeinflussen kann, muss er nach dem schwedischen Gesetz nicht nur die schwedische Staatsbürgerschaft besitzen, sondern muss auch volljährig sein und darf nicht selbst unter Vormundschaft gestellt sein. In sehr vielen Fällen schlagen die Parteien aus diesem Grund ein Mitglied der eigenen Partei als Beisitzer vor.

Herbert Kårlin

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