Dienstag, 27. November 2012

Aufsehenerregender Rechtsfall in Göteborg

Heute beginnt im Amtsgericht Göteborgs die Verhandlung gegen eine 37-jährige Frau aus Göteborg, die in ihrer Wohnung zahlreiche Knochen, ganze Skelette und Schädel aufbewahrte. Die Staatsanwaltschaft will während der Verhandlung beweisen, dass sich die Frau sämtliche Teile auf illegale Weise angeeignet hat und selbst zu sexuellen Zwecken benutzte. In ihrem Computer wurden zusätzlich eine große Anzahl an Dokumenten von Toten gefunden deren Sinn der Staatsanwaltschaft jedoch nicht ganz klar ist.

Die Frau ihrerseits bestreitet jede illegale oder abartige sexuelle Anwendung der Skelette und Knochen und verweist auf ein wissenschaftliches Interesse. Sie erklärte während der dreimonatigen Untersuchungshaft weiterhin, dass sie sämtliche Teile über Internet erworben hat und dass ihr nicht bewusst war, dass es einer Privatperson in Schweden verboten sei Knochen, Skelette oder Schädel zu besitzen, was in der Tat nicht eindeutig geklärt ist, so lange die Teile nicht von schwedischen Friedhöfen kommen.

In den letzten Tagen nahm dieser Fall durch die internationale Aufmerksamkeit eine besondere Wende, da bekannt wurde, dass in der Wohnung der Frau auch ein Foto gefunden wurde wo eine unbekannte Frau einen Schädel küsst und parallel dazu eine anonyme Person Fotos eines sehr makabren Falles in Australien online stellte. Mehrere Foren verbinden das für die Veröffentlichung angewandte Pseudonyme mit der 37-jährigen Göteborgerin. Allerdings ist die Veröffentlichung dieser Fotos keine Straftat, da die Bilder öffentlich zugänglich waren. Falls eine Verbindung zur Beklagten besteht, könnten dies jedoch ihre Aussagen entkräften.

Herbert Kårlin

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