Donnerstag, 29. September 2011

Eltern wird in Göteborg Auskunft verweigert

Als sich vor einem Monat ein Vierzigjähriger mit Selbstmordtendenz und psychischer Instabilität nach acht Monaten Haft das Leben im Gefängnis nahm, forderten die Eltern von der Haftanstalt die Papiere über seine Behandlung durch das Personal und die medizinische und psychologische Überwachung ihres Sohnes an um sich Klarheit über den Verlauf der letzten Wochen vor dem Selbstmord machen zu können.

Die Haftanstalt verweist indes auf das Gesetz zur Gewährleistung der Geheimhaltung, die besagt, das medizinische und persönliche Daten von lebenden und toten Personen geschützt sind und nicht herausgegeben werden dürfen, da sie dem Betroffenen auch nachträglich noch schaden könnten, eine Aussage, die auch bedeuten kann, dass das Gefängnis in Göteborg in diesem Fall etwas zu verbergen hat und die Selbstmordgefahr des Gefangenen nicht ernst nahm.

Die Leitung des Göteborger Gefängnisses weist weiterhin darauf hin, dass erst die Politik neue Gesetze schaffen muss, wenn sie als geheim eingestufte Dokumente herausgeben soll und legt das Gesetz mit eigenen Worten aus, denn in der Tat ist der Wortlaut nicht eindeutig, zumal das Oberlandesgericht in Jönköping dort bereits entschied, dass in diesem Fall Angehörigen die entsprechenden Papiere ausgehändigt werden müssen.

Herbert Kårlin

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