Donnerstag, 15. September 2011

Göteborg klagt über polizeiliche Ausweisung Prostituierter

Die Stadt Göteborg lässt die Arbeit der Polizei des Västra Götalands überprüfen, da diese, entgegen der gültigen Gesetze, mehrere rumänische Prostituierte in ihr Heimatland abschob, obwohl die Ausübung der Prostitution in Schweden nicht strafbar ist und Rumänien zur Europäischen Gemeinschaft gehört, also die Frauen sich frei in Schweden bewegen dürfen.

Die ausgewiesenen Frauen waren über ein kriminelles Netzwerk nach Göteborg gelockt und zur Prostitution gezwungen worden. Als die Polizei in dieses Frühjahr zuschlug, konnte sie neun Zuhälter und Menschenhändler greifen. Die ausgenutzten Frauen im Alter zwischen 20 und 30 Jahren, die alle im Gebiet Rosenlund in Göteborg arbeiteten, wurden von der Polizei aus Schweden zwangsweise ausgewiesen.

Die Polizei argumentiert bei den Ausweisungen, dass die Frauen sich nicht über eine ehrenhafte Weise versorgen können, obwohl in Schweden nichts dagegen spricht, dass eine Frau von ihren sexuellen Diensten leben kann und darf. Nun muss der staatlich Beauftragte für Rechtsfragen die Angelegenheit überprüfen und entscheiden, ob sich die Gerichte mit den Zwangsausweisungen beschäftigen müssen oder nicht.

Herbert Kårlin

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